Altersarmut trifft vor allem Frauen
Wann ist man armutsgefährdet?
EU-weit gilt: Wer als Alleinstehender weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung des Landes, in dem man lebt, zur Verfügung hat, gilt als armutsgefährdet. Berücksichtigt bei dieser Berechnung werden die gesamten Einkommen einschließlich staatlicher Sozialleistungen. Das mittlere Einkommen in Deutschland lag 2018 laut Statista bei etwa 1.060 Euro im Monat.
Frauen vs. Männer
Laut Statistischem Bundesamt verdienten Frauen im letzten Jahr durchschnittlich 21 Prozent weniger als Männer. Und wer weniger verdient, zahlt weniger in die gesetzliche Rentenversicherung, kann auch weniger in eine private Altersvorsorge investieren und erhält am Ende weniger Rente. Im Schnitt liegen die Renten von Frauen etwa 60 Prozent unter denen von Männern: Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhielten Frauen 2018 durchschnittlich gut 700 Euro Rente, Männer knapp 1.200 Euro im Monat.
Rechtzeitig vorsorgen
Schluss mit Aufschieben! Die ARAG Experten raten Frauen, sich möglichst frühzeitig um die eigene Absicherung zu kümmern, indem sie regelmäßig und nur für sich selbst Geld zurücklegen. Und wenn es anfangs nur kleine Beträge sind – bis zum Rentenbeginn kann auch daraus eine ordentliche Summe werden, die die Rente aufbessert. Wie das Geld angelegt wird, hängt davon ab, wie hoch der Betrag ist, der zur Seite gelegt werden kann und wie viel Zeit bis zur Rente bleibt. Nach Auskunft der ARAG Experten sollten Frauen vor allem auf zwei Aspekte beim Sparen achten: Bei Geldanlagen geht Sicherheit vor Risiko. Und Anlagen mit langen Laufzeiten und Kapitalbindung machen wenig Sinn, wenn die Rente kurz bevorsteht. Zudem sollten Anleger sich vorher genau informieren, welche Abschluss- und Verwaltungskosten für Sparprodukte anfallen.
Keine Angst vor der Grundsicherung
Die Grundsicherung ist eine staatliche Leistung, mit der diejenigen unterstützt werden, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder mindestens 18 Jahre alt und voll erwerbsgemindert sind und die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Als Faustregel der Deutschen Rentenversicherung gilt: Wer weniger als 865 Euro monatlich zur Verfügung hat, sollte prüfen lassen, ob eine Grundsicherung in Frage kommt. Sie wird unabhängig vom Einkommen gezahlt, vorausgesetzt man lebt in Deutschland und die eigenen Kinder verdienen unter 100.000 Euro im Jahr. Die Höhe der Grundsicherung wird individuell berechnet und hängt vom jeweiligen Einkommen, Vermögen und auch dem Wohnort ab. Auch das Einkommen von Ehepartnern oder Partnern, mit denen Antragsteller in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft leben, wird berücksichtigt. Nach Auskunft der ARAG Experten muss die Grundsicherung beim Sozialamt alle 12 Monate neu beantragt werden.
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