Verbraucher & Recht

ARAG Verbrauchertipps: Smartphone / Zweitwohnung / Gesichtserkennung

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Smartphone öfter mal ausschalten
Wenn Sie auf Ihrem Smartphone eine Anwendung oder App schließen, bleibt diese unter Umständen im Hintergrund aktiv, sie wird also nur ausgeblendet, nicht wirklich ausgeschaltet. Hinzu kommt, dass auch Updates, Apps und besuchte Websites oft Cookies und andere Datenreste hinterlassen. Auf diese Weise werden Smartphones nach und nach mit Datenmüll überfrachtet. Die Folge: Das Smartphone reagiert langsamer, der Akku leert sich umso schneller. ARAG Experten raten deshalb dazu, Smartphones ab und zu – mindestens einmal pro Woche – runterzufahren und neu zu starten. Der Neustart beendet alle im Hintergrund aktiven Programme und löscht den lästigen Datenmüll.

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Werbungskosten für die Zweitwohnung
Arbeitnehmer können die Aufwendungen für eine Zweitwohnung am Arbeitsort absetzen. Diese werden einfach als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht, solange das Arbeitsverhältnis dauert. Und dann? Unter gewissen Umständen kann auch danach die Zweitmiete steuerlich abgesetzt werden, so ARAG Experten. In einem konkreten Fall war ein Arbeitnehmer in Berlin beschäftigt. Seinen Lebensmittelpunkt hatte er in Nordrhein-Westfalen. Das Arbeitsverhältnis wurde jedoch gekündigt. Der Mann bewarb sich daraufhin im gesamten Bundesgebiet auf verschiedene Stellen, von denen drei in Berlin lagen. Da es wahrscheinlich schien, dass er einen dieser Arbeitsplätze erhalten würde, behielt er auch die Zweitwohnung in Berlin bei. Erst nachdem er die Zusage für einen Arbeitsplatz in Hessen bekam, kündigte er die Wohnung in der Bundeshauptstadt. Das zuständige Finanzamt wollte den Werbungskostenabzug für die doppelte Haushaltsführung aber nur bis zum Ablauf der mietvertraglichen Kündigungsfrist von drei Monaten nach Ende des Arbeitsverhältnisses gewähren. Der Mann klagte und bekam vor dem Finanzgericht Münster Recht. Er durfte die Kosten auch für die Zeit der Arbeitssuche absetzen (Finanzgericht Münster, Az.: 7 K 57/18 E).

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Smartphones entsperren leicht gemacht
Unser Leben ist voller Passwörter und PINs, die wir uns merken müssen. Wie gut, dass es beim Smartphone mit biometrischen Systemen mittlerweile auch einfacher geht: Per Gesichtserkennung lässt sich das Telefon ganz bequem sichern. Doch die ARAG Experten warnen: Die meisten Modelle lassen sich hinters Licht führen, indem man sein Gesicht einfach fotografiert, das Bild farbig auf A4 ausdruckt und vor die Frontkamera des Handys hält. Dabei wird das Foto mit vorhandenen Daten abgeglichen und schon ist das Gerät entsperrt. Nur wenige Modelle setzen auf zusätzliche Methoden wie etwa den Irisscanner oder beziehen beispielweise Bewegungen im Gesicht in eine 3D-Analyse mit ein. Dabei kann mittels tausenden von Infrarot-Lichtpunkten sogar überprüft werden, ob die Augen geschlossen sind. Dies erfordert jedoch einiges an Rechenleistung und macht die Smartphones relativ teuer.

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