Falsche Zahlungsaufforderung zum Geldwäschegesetz
Die Handwerkskammer informiert wie folgt: "Es ist richtig, dass Unternehmen prüfen müssen, ob sie zur Eintragung im Transparenzregister verpflichtet sind. Gegebenenfalls fehlende oder bisher nicht erfolgte Eintragungen sind unverzüglich nachzuholen. Diese können jedoch direkt auf der Seite www.transparenzregister.de durchgeführt werden oder, soweit möglich, durch Ergänzungen im Handelsregister erfolgen. Eine ‚Hilfestellung‘ des zuvor genannten Vereins ist nicht notwendig und sollte daher nicht in Anspruch genommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass es sich laut der offiziellen registerführenden Stelle (Bundesverwaltungsamt – BVA (Transparenzregister)) um keine offizielle E-Mail des BVA handelt und keinerlei Zahlungen an die ‚Organisation Transparenzregister e.V.‘ zu leisten sind.
Zum besseren Verständnis haben wir Ihnen eine solche ‚Fake-E-Mail‘ als Anlage beigefügt."
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
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