Geteilte Meinung bei Nachbaugebühren für Saatgut
In die Züchtung moderner Sorten investieren die Saatgutunternehmen viel Zeit und Geld. Die Kosten werden über eine Lizenz für zertifiziertes Saatgut und Gebühren für den Nachbau von Saatgut refinanziert. Hierbei sorgen vor allem die Nachbaugebühren, die in den 90er Jahren gesetzlich beschlossen wurde, für Diskussionsstoff unter den Landwirten.
Mehrere Urteile beim Europäischen Gerichtshof haben die Nachbauregelung korrigiert. Zuletzt wurde im Oktober 2019 der pauschalen Abfrage der Saatgut-Treuhandverwaltungs-GmbH (STV) bei den Landesämtern nach Anbausorten widersprochen. Auf der anderen Seite reklamieren die Zuchtunternehmen hohe Leistungen für ihr Saatgut, die entlohnt werden müsse.
Der Pflanzenschutzspezialist ADAMA aus Köln hat im Dezember 2019 in einer Online-Umfrage1) bei Praktikern nachgefragt, wie die Einstellung zu Nachbaugebühren ist. Die Antworten der Landwirte zeigen, wie sehr das Thema polarisiert. Die Antworten der insgesamt 100 Teilnehmer halten sich die Waage. 54 Prozent der Landwirte halten Nachbaugebühren für gerechtfertigt, 46 Prozent lehnen sie ab.
Die aktuelle Frage des Monats ist bereits die 19., die ADAMA ihren Kunden stellt. So divergierend wie diesmal fielen die Einschätzungen („gerechtfertigt“, „nicht gerechtfertigt“), noch nie aus. Landwirte, die Nachbaugebühren für gerechtfertigt halten, sind bereit, die Leistungen der Züchter bezahlen. Dazu gehören namentlich Beizung, Zuchtfortschritt, Sortenvielfalt, Pflanzengesundheit und Entlohnung des betriebenen Aufwands. Als Vorteile schätzen die Landwirte, dass die Züchter noch kleine und mittlere Unternehmen sind, die eine große Vielfalt an Sorten anbieten. So schreibt einer: „Nachbaugebühren sind unerlässlich für den Erhalt einer funktionierenden mittelständisch geprägten Pflanzenzüchtung.“
Aber: Fast ein Drittel der Landwirte finden die Gebühren und den Aufwand für die Dokumentation für den Nachbau zu hoch.
Landwirte, die lieber Saatgut selbst nachbauen, befürchten die Abhängigkeit zur Agrarindustrie und die Entwicklung von Patenten auf Saatgut. Die Züchter würden „Lust“-Züchtungen bevorzugen, die höhere Renditen, aber nicht den aktuellen Anbauwünschen der Landwirte entsprechen: „Warum muss jede Zuchtfirma ein eigenes Komplettangebot an Kulturpflanzen anbieten? Jeder Züchter sollte sich auf sein Spezialgebiet beschränken.“ Das Saatgut ist heute bereits so qualitativ gut, dass ein Landwirt keinen Unterschied mehr zu Z-Saatgut entdeckt.
Die Landwirte machen sich auch Gedanken über die Zukunft und vier Prozent der Antworten verweisen auf einen Kompromiss: Die Nachbaugebühren sollten zeitlich befristet sein. Über die Dauer der Frist gehen die Angaben jedoch weit auseinander. Soll die Nachbaugebühr bereits nach der 3. Generation einer neuen Sorte entfallen, oder nach fünf oder zehn Generationen?
1) Die Befragung wurde im Auftrag von ADAMA über die Agentur agriExperts des Deutschen Landwirtschaftsverlages durchgeführt.
ADAMA Deutschland GmbH, ist seit Juni 2002 ein Unternehmen der ADAMA Agricultural Solutions Ltd. und wurde als Feinchemie Schwebda GmbH (FCS) 1983 gegründet. Sie befasst sich mit der Entwicklung, Registrierung und dem Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz und rangiert damit an vierter Stelle der deutschen Pflanzenschutzmittel-Industrie. Das Unternehmen liefert effiziente Pflanzenschutz-Lösungen an Landwirte unter Einbeziehung der gesamten Wertschöpfungskette in der Landwirtschaft. Es zeichnet sich durch seine langjährige Innovationskraft, einen auf den Landwirt ausgerichteten Ansatz bei der Produktentwicklung und das Einhalten strikter Standards im Umweltschutz sowie in der Qualitätskontrolle aus. Weitere Informationen erhalten sie unter: www.adama.com/de.
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