IHK Saarland informiert zu Neuerungen des Berufsbildungsgesetzes
So wurden z.B. für alle Azubis, deren Ausbildungsbetriebe keiner Tarifbindung unterliegen, Mindestausbildungsvergütungen festgelegt. Betroffen sind hiervon alle Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2020 abgeschlossen werden. Zudem wurden mit der Neuregelung Erwachsene und jugendliche Auszubildende bei der Freistellung für Berufsschul- und Prüfungszeiten gleichgestellt. Die IHK-Organisation hatte sich insbesondere auch für Entlastungen des Ehrenamtes eingesetzt – z.B. bei der Freistellung für Prüfungszeiten. Dies ist mit der Neuregelung nun erreicht.
Ansprechpartnerin bei der IHK Saarland ist Annette Baumstümmler, Tel. 0681 9520-730
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de
IHK Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Telefon: +49 (681) 9520-330
Fax: +49 (681) 9520-388
E-Mail: nicole.schneider-brennecke@saarland.ihk.de