Karneval: Spezielle Fahrzeuggutachten für Umzüge sind Pflicht
Maximale Personenzahl pro Wagen wird bei Prüfung festgelegt
Zum einen müssen die Gespanne so geschützt werden, dass niemand unter die Fahrzeuge geraten kann. Damit Personen nicht eingequetscht werden, darf der Lenkeinschlag nicht mehr als 60 Grad betragen. Aufstiege zu den Wagen sollten nach hinten ausgerichtet sein. Auf- und Einbauten, wie beispielsweise Tische und Bänke, gehören mit dem Wagen fest verbunden. Rutschfeste Stehflächen, Haltevorrichtungen sowie Brüstungen mit einer Mindesthöhe von einem Meter sind ebenfalls verpflichtend – die maximale Personenanzahl eines Wagens wird bei den Prüfungen festgelegt. Zudem werden neben der Kippsicherheit auch Bremsanlagen, Achsen und Beleuchtung untersucht. Anforderungen, die auch für Kutschen gelten, die außerdem über einen Wagenpass verfügen müssen, der die Teilnahme am Straßenverkehr gestattet.
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