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Regionale Wirtschaft begeistert sich für „Best of Beethoven“

Über 30 Projekte, Produkte und Dienstleistungen aus der regionalen Wirtschaft rund um Ludwig van Beethoven werden sich beim Ideenmarkt der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg, der Synergie Vertriebsdienstleistung GmbH und der Volksbank Köln Bonn eG unter dem Motto „Ideenmarkt spezial: Best of Beethoven“ präsentieren. „Beethoven mit allen Sinnen“ bedeutet: zum Betrachten, zum Anfassen, zum Schmecken, als besonderes Geschenk oder Erinnerungsstück an den Ausnahmekomponisten und an seine Geburtsstadt am Rhein, aber auch als spezielle Dienstleistungspakete, Veranstaltungsformate oder Sonderprojekte. Der Ideenmarkt spezial findet am Dienstag, 4. Februar 2020, 15.30 bis ca. 17.30 Uhr, im Volksbank-Haus Bonn statt. Im Anschluss klingt die Veranstaltung bis 19.30 Uhr mit künstlerischen und kulinarischen Überraschungen aus.

„Unter dem Motto „Beethoven mit allen Sinnen“ will die Wirtschaft der Region einen eigenen Beitrag dazu leisten, dass der berühmteste Sohn der Stadt nicht nur in Bonn, sondern weit darüber hinaus noch tiefer und stärker verankert wird und zwar nachhaltig. Das Jubiläumsjahr 2020 soll dabei nur der Auftakt sein“, sagt IHK-Präsident Stefan Hagen: „Best of Beethoven bietet eine tolle Möglichkeit für alle regionalen Un­ternehmen und Dienstleister sich regional, national und international zu positionieren.“

Best of Beethoven ist eine Veranstaltung der IHK Bonn/Rhein-Sieg, der Volksbank Köln Bonn eG und Synergie Vertriebsdienstleistung. Sie ist ein eigenständiger Beitrag der regionalen Wirt­schaft, den auch die gemeinnützige Beethoven Jubiläums GmbH unterstützt. Anmeldungen für die Veranstaltung mit Ausstellung, Talkrunden und Überraschungen können unter www.bestofbeethoven.de erfolgen.

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg weist vorsorglich darauf hin, dass der Name bzw. das Bildnis von Ludwig van Beethoven zum Teil durch Registermarken geschützt worden sind. So existieren beispielsweise beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registrierte Wortmarken „Beethoven“ bzw. „Ludwig van Beethoven“. Ob diese Markeneintragungen berechtigterweise erfolgt sind oder ob diese Marken ggf. löschungsreif sind, vermag die IHK Bonn/Rhein-Sieg nicht zu beurteilen. Soweit Aussteller im Zusammenhang mit der Vermarktung eigener Produkte den Namen oder das Bildnis von Ludwig van Beethoven verwenden möchten, empfiehlt die IHK, vorab die Rechtslage überprüfen zu lassen. Der Umstand, dass die IHK Bonn/Rhein-Sieg sich an Veranstaltungen und Aktionen zum Thema „Beethoven“ beteiligt, bedeutet nicht, dass damit eine Aussage zu der markenrechtlichen Zulässigkeit der Nutzung des Namens „Beethoven“ getroffen ist. Derartige Aussagen können von Seiten der IHK Bonn/Rhein-Sieg auch nicht gemacht werden.

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