ZdK-Präsident Sternberg: Organspende nur nach ausdrücklicher Zustimmung
Sternberg verweist darauf, dass im Prozess des Sterbens der Patientenwille umzusetzen sei: „Eine fremdnützige intensivmedizinische Weiterbehandlung, die dem sterbenden Patienten nicht mehr helfen kann, aber für die Organentnahme nach Eintreten des Hirntods erforderlich ist, darf es ohne Einwilligung des Patienten oder seiner Angehörigen nicht geben.“ Bei der Widerspruchslösung drohe hingegen, dass das Wohl der auf ein Spenderorgan angewiesenen Patienten über das Wohl des sterbenden Patienten gestellt werde.
„Alle wollen erreichen, dass mehr Leben durch Organspenden gerettet werden können. Darum darf nicht erneut Vertrauen in das System der Organtransplantation verloren gehen“, warnt Sternberg. Denn Vertrauen sei die grundlegende Voraussetzung für die moralisch sehr anerkennenswerte Entscheidung für eine spätere Organspende. Statt der Widerspruchslösung empfiehlt Sternberg die Annahme des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft, der von einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Annalena Baerbock, Hermann Gröhe und Ulla Schmidt eingebracht wurde. Die zu Lebzeiten dokumentierte Organspendebereitschaft und die tatsächlichen Transplantationszahlen könnten so mit ethisch angemessenen Maßnahmen erhöht werden.
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