Gesundheit & Medizin

ZdK-Präsident Sternberg: Organspende nur nach ausdrücklicher Zustimmung

Vor der Abstimmung des Deutschen Bundestages über die konkurrierenden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Organspende spricht sich der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg, für eine erweiterte Zustimmungslösung aus. „Es muss weiterhin der Grundsatz gelten, dass die Organentnahme an die ausdrückliche Zustimmung der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen gebunden bleibt. Nur dann handelt es sich um eine freiwillige Organspende. Eine Widerspruchslösung, bei der auf eine ausdrückliche Zustimmung verzichtet werden könnte, ist mit dem Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht der sterbenden Patienten nicht vereinbar“, so der Präsident wörtlich.

Sternberg verweist darauf, dass im Prozess des Sterbens der Patientenwille umzusetzen sei: „Eine fremdnützige intensivmedizinische Weiterbehandlung, die dem sterbenden Patienten nicht mehr helfen kann, aber für die Organentnahme nach Eintreten des Hirntods erforderlich ist, darf es ohne Einwilligung des Patienten oder seiner Angehörigen nicht geben.“ Bei der Widerspruchslösung drohe hingegen, dass das Wohl der auf ein Spenderorgan angewiesenen Patienten über das Wohl des sterbenden Patienten gestellt werde.

„Alle wollen erreichen, dass mehr Leben durch Organspenden gerettet werden können. Darum darf nicht erneut Vertrauen in das System der Organtransplantation verloren gehen“, warnt Sternberg. Denn Vertrauen sei die grundlegende Voraussetzung für die moralisch sehr anerkennenswerte Entscheidung für eine spätere Organspende. Statt der Widerspruchslösung empfiehlt Sternberg die Annahme des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft, der von einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Annalena Baerbock, Hermann Gröhe und Ulla Schmidt eingebracht wurde. Die zu Lebzeiten dokumentierte Organspendebereitschaft und die tatsächlichen Transplantationszahlen könnten so mit ethisch angemessenen Maßnahmen erhöht werden.

Über Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) Generalsekretariat

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist der Zusammenschluss von Vertretern der Diözesanräte und der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolates und weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Entsprechend dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien (Nr. 26) ist das ZdK das von der Deutschen Bischofskonferenz anerkannte Organ, das die Kräfte des Laienapostolats koordiniert und das die apostolische Tätigkeit der Kirche fördern soll. Die Mitglieder des Zentralkomitees fassen ihre Entschlüsse in eigener Verantwortung und sind dabei von Beschlüssen anderer Gremien unabhängig.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) Generalsekretariat
Schönhauser Allee 182
10119 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 166 380 – 600
http://www.zdk.de

Ansprechpartner:
Theodor Bolzenius
Pressesprecher
Telefon: +49 (228) 38297-28
Fax: +49 (228) 38297-44
E-Mail: theodor.bolzenius@zdk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel