Fahrverbot vermeiden dank TÜV SÜD
Droht ein Fahrverbot, hat der Betroffene in der Regel zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Hierfür sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht zurate gezogen werden. Dieser muss mit dem verantwortlichen Richter zunächst klären, ob eine Sperrzeitverkürzung ausnahmsweise infrage kommt. „Ein gutes Argument vor Gericht ist die Teilnahme an dem Kurs ‚MobilPLUS-Prävention‘ von TÜV SÜD“, so Axel Uhle, Verkehrspsychologe bei TÜV SÜD Pluspunkt. Immer häufiger erkennen Gerichte das Schulungsmodell als Maßnahme zur Verhaltensänderung an, da es die erzieherische Wirkung eines Fahrverbotes ersetzt. Durch das Seminar können Betroffene ihre Chancen auf eine gerichtliche Ausnahme vom Fahrverbot entscheidend erhöhen. Ob dem Antrag auf eine Ausnahmeregelung nach Abschluss des Seminars auch tatsächlich stattgegeben wird, hängt allerdings vom Urteil des Richters ab.
MobilPLUS-Seminar vor Ort oder online
Die Schulung ‚MobilPLUS-Prävention‘ umfasst drei Einzelgespräche mit einem ausgebildeten Verkehrspsychologen, die jeweils 60 Minuten dauern. Eine Teilnahme in der Gruppe von vier bis acht Personen ist ebenfalls möglich, dann mit drei Sitzungen à 120 Minuten. TÜV SÜD bietet an vielen Orten Kurse zu unterschiedlichen Tageszeiten, sodass die Teilnehmer eine große Auswahl an Terminmöglichkeiten haben. Lassen sich die Schulungstermine vor Ort dennoch nicht in den individuellen Tagesablauf integrieren, ist auch die Online-Teilnahme möglich. Voraussetzungen sind ein Internetanschluss, ein Rechner mit Kamera und ein Headset oder Telefon für die Audioverbindung. Zwischen den Sitzungen ist Eigeninitiative gefragt. Die Seminarteilnehmer müssen sich die Kursinhalte durch Schulungsunterlagen und Hausarbeiten selbst erarbeiten. Ziel ist es, ein Bewusstsein für gefährliche Fahrgewohnheiten und deren Ursachen zu schaffen und Verhaltensänderungen zu bewirken. Die Teilnahmebescheinigung muss nach erfolgreichem Abschluss des Seminars bei Gericht eingereicht werden, um eine Ausnahmeregelung zu beantragen.
Angebote für Alkoholsünder
Nicht nur Tempo-Sünder, auch wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, riskiert ein Fahrverbot. TÜV SÜD bietet je nach Bundesland spezielle Kurse für Fahrer an, die durch eine Alkoholfahrt auffällig wurden. Das Ziel dieser Kurse besteht ebenfalls darin, die führerscheinlose Zeit zu verkürzen.
Hat ein Verkehrsteilnehmer im Fahreignungsregister Flensburg schon bis zu 5 Punkte gesammelt, rät TÜV SÜD-Experte Axel Uhle zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Dadurch kann ein Punkt abgebaut werden, vorausgesetzt der Absolvent legt die Teilnahmebescheinigung nach Abschluss der Maßnahme bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor. Dies ist vor allem im Hinblick auf den Führerscheinentzug empfehlenswert, welcher bei acht Punkten in Flensburg droht.
Die Mitarbeiter der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH sind telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter 0800 3 57 57 57 oder per E-Mail an pluspunkt@tuev-sued.de erreichbar und beantworten Fragen zum Thema Fahrverbot.
Weitere Infos zum TÜV SÜD-Schulungsmodell MobilPLUS-Prävention unter https://www.tuvsud.com/… pluspunkt/ausnahme-vom-fahrverbot
Infos zu Kursen nach Fahrten unter Alkoholeinfluss gibt es hier: https://www.tuvsud.com/… pluspunkt/verkuerzung-der-sperrfrist
Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 24.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuv-sud.com/de
TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de
Unternehmenskommunikation MOBILITÄT
Telefon: +49 (89) 579116-67
Fax: +49 (89) 579122-69
E-Mail: vincenzo.luca@tuev-sued.de