Bildung & Karriere

Gesetz zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung verfehlt den Zweck

Das zum Jahresbeginn in Kraft getretene „Gesetz über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ braucht nach Ansicht der Diakonie in Württemberg dringend Nachbesserungen. Sie begrüßt daher die angestrebte Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg.

„Problematisch bei der Regelung sind die hohen Anforderung zum Erlangen einer Ausbildungs- der Beschäftigungsduldung“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. „Unsere diakonischen Beratungsstellen berichten von der Problematik, dass gut integrierten geduldeten Menschen trotz vieler Bemühungen der Zugang zu einer Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung nicht ermöglicht wird.“ Besonders kritisch sieht Kaufmann die kurzen Zeiträume zur Identitätsklärung und die teils sehr langen Vorduldungszeiträume.

Viele Betroffene müssten ihre Identitätspapiere erst beschaffen. Die Botschaften der Herkunftsländer verlangten jedoch teils hohe Gebühren oder hätten lange Bearbeitungszeiten – teilweise antworteten sie gar nicht auf Anfragen. „Wir brauchen eine Abschaffung oder Verlängerung dieser Fristen und eine Vorgriffsregelung durch das Land Baden-Württemberg, die den Menschen garantiert, während der Identitätsklärung nicht abgeschoben zu werden“, sagt Kaufmann.

Für die Beschäftigungsduldung muss eine unverhältnismäßig lange Vorduldungs- und Vorbeschäftigungszeit nachgewiesen werden. „Stellen Sie sich vor: Sie sind gut integriert, arbeiten 35 Stunden pro Woche, sprechend hinreichend gut deutsch und ihre Kinder besuchen die Schule. Und dennoch werden Sie abgeschoben, weil Sie dies noch keine 12 Monate tun, sondern vielleicht erst 10 Monate. Das kann nicht sein, hier muss eine Vorgriffsregelung neue Wege ermöglichen“, so Kaufmann. Außerdem müsse der Stichtag für die Beschäftigungsduldung, die Einreise bis zum 1. August 2018, fallen. Sonst werde das Gesetz bald überflüssig.

Grundsätzlich sei an dem Gesetz zu bemängeln, dass Personen nur einen weiteren Duldungsstatus erlangen. Selbst wenn alle Auflagen erfüllt sind, wird den Betroffenen kein sicherer Aufenthaltstitel zugesprochen, sie bleiben weiterhin im Status der Ausreisepflicht. Erst Jahre später kommt für sie die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis in Betracht. „Ständig mit dem Gedanken konfrontiert zu sein, dass eine Abschiebung trotz aller erbrachten Anstrengungen weiterhin möglich ist, zehrt an den Menschen und verhindert Integration,“ sagt Kaufmann. Die Diakonie Württemberg fordert daher im Sinn der Auszubildenden und Beschäftigten und ihrer Unternehmen in Industrie, Handwerk und Sozialwirtschaft die Beendigung eines unsicheren Duldungsstatus und stattdessen die Erteilung eines sicheren Aufenthaltstitels.

Die Diakonie Württemberg unterstützt die angestrebte Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg zur Entfristung der Beschäftigungsduldung und zur Absenkung der hohen Anforderungen. „Nur so können gut integrierte geduldete Menschen Sicherheit bekommen und so können wir dem Mangel an Fachkräften etwa in der Pflege entgegenwirken“, ist Kaufmann überzeugt.

Hintergrund

Das Gesetz ist Teil des umfassenden Migrationspakets, das den Bundesrat am 28. Juni 2019 passiert hat. Das Gesetz gewährleistet Ausländern, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist (sog. Duldung), unter bestimmten Voraussetzungen und für einen bestimmten Zeitraum einen verlässlichen Aufenthaltsstatus durch eine langfristige Duldung, wenn sie eine Berufsausbildung absolvieren oder einer Beschäftigung nachgehen. Im Anschluss an eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Über den Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.

Die Diakonie Württemberg ist die soziale Arbeit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Freikirchen. Das Diakonische Werk Württemberg mit Sitz in Stuttgart ist ein Dachverband für 1.400 Einrichtungen mit fast 50.000 hauptamtlichen und 35.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie begleiten Kinder, Jugendliche und Familien, Menschen mit Behinderungen, alte und pflegebedürftige Menschen, Arbeitslose, Wohnungslose, Überschuldete und andere Arme, Suchtkranke, Migranten und Flüchtlinge sowie Mädchen und Frauen in Not. Täglich erreicht die württembergische Diakonie über 200.000 Menschen. Das Diakonische Werk Württemberg ist ebenfalls Landesstelle der Internationalen Diakonie, Brot für die Welt, Diakonie Katastrophenhilfe und Hoffnung für Osteuropa.

Bundesweit sind rund 525.000 hauptamtlich Mitarbeitende und etwa 700.000 freiwillig Engagierte in der Diakonie aktiv. Der evangelische Wohlfahrtsverband betreut und unterstützt jährlich mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland.

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