Paukenschlag im Abgasskandal: OLG Düsseldorf verurteilt Porsche mit Urteil vom 30.01.2020 wegen sittenwidriger Schädigung
Der Volkswagen-Konzern hat nicht nur bei den durch die Volkswagen AG hergestellten Dieselmotoren des Typs EA189 „getrickst“. Bereits seit einiger Zeit erhalten auch Besitzer von Fahrzeugen der Marken Porsche und Audi, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten Motoren mit der Typenbezeichnung EA897 verbaut sind, unter dem Betreff „Rückruf 23X6 – Nox-Emissionen bei V-TDI-Motoren“ Rückrufschreiben. „Gerade wenn man sich bewusst für ein hochpreisiges Fahrzeug aus dem Premiumsegment entschieden hat, möchte man sich natürlich nicht mit einem in seiner Wirkungsweise und seinen Folgen nicht genauer spezifizierten Software-Update abspeisen lassen“, weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten.
Zahlreiche Betroffene wollen ihre manipulierten Kfz daher zurückgeben und verklagen den jeweiligen Hersteller auf Schadensersatz. Nachdem die Manipulationen bei 3,0 Liter V6 Dieselfahrzeugen erst unlängst aufgedeckt worden sind, kann es noch nicht die „Urteilsflut“ wie gegen die Volkswagen AG in Bezug auf EA189-Motoren geben. „Die haftungsbegründenden Tatsachen sind indessen hier wie dort die gleichen“, stellt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann klar. Nachdem bereits das LG Stuttgart mit Urteil vom 08.01.2019, Az.: 7 O 265/18, die Audi AG zu Schadenersatz verurteilte, entschied auch das LG Offenburg, Urteil vom 29.03.2019, 3 O 94/18, zugunsten eines geschädigten Audi-Besitzers. Jüngst sprachen zudem das LG Wuppertal mit Urteil vom 07.08.2019, 3 O 426/18, und das LG Köln mit Urteil vom 23.01.2020, 36 O 265/18 den Besitzern eines Porsche Cayenne und eines Porsche Macan Schadensersatz zu.
Erstmals urteilte jetzt auch ein Oberlandesgericht gegen Porsche: Nach der aktuellen Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30.01.2020, 13 U 181/19, haftet Porsche dem Käufer eines Porsche Cayenne mit einem 3,0-Liter-V6 Motor des Typs EA897 (Euro 6) wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung auf Schadensersatz. In seiner gut begründeten Entscheidung findet das OLG Düsseldorf sehr deutliche Worte. „Für die Richter des Oberlandesgerichts lag es auf der Hand, dass das im Rahmen des sog. Dieselskandals zutage getretene Verhalten einzig und allein dazu diente, sich auf rechtswidrigem Wege Wettbewerbsvorteile zu verschaffen und dadurch die Unternehmensgewinne in nicht unerheblicher Art und Weise zu steigern“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Auch dem Versuch von Porsche, die Verantwortlichkeit auf die Audi AG, als Herstellerin des Motors, zu schieben, erteilte der Senat des OLG Düsseldorf ein klare Absage. Denn spätestens nach dem Schreiben der US-Umweltbehörde EPA vom 02.11.2015 hätte Porsche die in ihren Fahrzeugen verbauten Motoren des Herstellers Audi nochmals genau auf ihre Funktionsweise und Gesetzmäßigkeit überprüfen müssen.
Es zeigt sich also, dass auch Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken Porsche und Audi mit 3,0 Liter Motoren ihre Schadensersatzansprüche mit aller Konsequenz verfolgen und durchsetzen sollten. Wegen der auch in diesen Fällen drohenden Verjährung ist rasches Handeln erforderlich. Gerade wenn Betroffene über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, die bereits vor dem Kauf abgeschlossen worden ist, besteht vielfach ohnehin kein Kostenrisiko
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