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Planung für neue Atemschutzübungsanlage steht

Es geht voran in Sachen Wiederaufbau der Feuerwehr-Atemschutzstrecke, die Planung steht, derzeit werden die Auftragsvergaben vorbereitet, teilt die Kreispressestelle in einer Pressemitteilung mit. Nach aktuellem Bauzeitenplan ist von einer Fertigstellung der Anlage im Herbst dieses Jahres zu rechnen.

Zur Erinnerung: Mehr als 30 Jahren machten die Atemschutzträger der Freiwilligen Feuerwehren ihre Durchgänge auf der Strecke in der alten Feuerwache in Alsfeld. Nach einem Extrem-Hochwasser im Jahr 2018 musste die Strecke abgebaut werden, die Vogelsberger Feuerwehrmänner und -frauen müssen seitdem auf benachbarte Kreise ausweichen.

Nach der Entscheidung, die Anlage an gleichem Standort neu zu errichten und hierfür die Hallenbereiche im Erdgeschoss entsprechend umzubauen, konnte im September 2019 nach mehreren Absagen ein örtlich ansässiges Architekturbüro (Schmidt und Strack, Alsfeld) mit den Planungsleistungen beauftragt werden. Im Januar wurde der Bauantrag zu den Umbaumaßnahmen und Wiederaufbau der Atemschutzübungsanlage eingereicht.

Da es sich um ein nicht alltägliches Objekt handelt und die Übungsanlage selbst dem ausbilderischen Zweck in Punkto Strecke und Personensicherheit entsprechen muss, waren im Planungsprozess umfangeiche Abstimmungen sowohl mit den Nutzern, aber insbesondere auch mit den Verantwortlichen auf Feuerwehrseite notwendig.

Die nun aufgestellten und eingereichten Genehmigungsunterlagen erfüllen diese Anforderungen und das Planungsbüro bereitet gerade die Auftragsvergaben vor. Das Ausschreibungsverfahren selbst dauert rund sechs Wochen bis zum Ausführungsbeginn.

Zum Hintergrund:

Einsatzkräfte der Feuerwehr, die als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden, sind besonderen Situationen ausgesetzt und müssen daher  fit sein und auch speziell ausgebildet werden.

Für die Ausbildung ist es erforderlich, in einer Atemschutzübungsanlage an Gerätschaften wie Endlosleiter, Laufband und Fahrradergometer sowie in einem Hindernisparcours eine vorgegebene Leistung zu erbringen. Hierbei steht nur der in einem Atemschutzgerät vorhandene Luftvorrat zur Verfügung.

Auch nach erfolgtem Abschluss des Atemschutzgeräteträgerlehrganges muss jährlich nachgewiesen werden, dass ein sogenannter Streckendurchgang in einer Atemschutzübungsanlage absolviert wurde.

Darüber hinaus müssen Atemschutzgeräteträger pro Jahr mindestens einen Atemschutzeinsatz oder eine Übung unter einsatzähnlichen Bedingungen durchgeführt haben sowie an einer theoretischen Unterweisung teilgenommen haben.

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