Verbraucher & Recht

Schaltjahr, Brexit und was sonst im Februar noch so los ist

Dieses Jahr ist es wieder so weit: Es wird einen 29. Februar geben, wir haben ein Schaltjahr. Für abergläubische Menschen ein Unglück bringendes Jahr, weil es von der Norm abweicht. Für Optimisten ein gutes Jahr, in dem die Konjunktur wächst. Für Arbeitnehmer ein schlechtes Jahr, weil es einen Arbeitstag mehr gibt. Für Menschen, die am Schalttag heiraten, ein gutes Jahr, weil man den Hochzeitstag nur alle vier Jahre vergessen kann. Für Menschen, die am 29. Februar geboren werden, ein schlechtes Jahr, weil sie theoretisch nur alle vier Jahre Geburtstag feiern dürften. Wie auch immer man es sieht – der Februar macht dieses Jahr zu einem besonderen Jahr. Welche Besonderheiten im Februar noch auf uns warten, wissen die ARAG Experten.

Großbritannien ist raus
Nach Auskunft der ARAG Experten ändert sich für Verbraucher durch den Brexit noch nichts. Denn es gibt zunächst eine Übergangsphase, in der ausgehandelt wird, wie die Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU künftig aussehen sollen. Dabei wird es um neue Handelsabkommen und Partnerschaften beispielsweise in der Terrorbekämpfung gehen. Während dieser Phase bleibt Großbritannien Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion, hat aber kein Mitbestimmungsrecht in EU-Institutionen wie z. B. dem EU-Parlament oder der EU-Kommission.

Schluss mit WhatsApp
Für einige Smartphone-Nutzer heißt es Abschied nehmen und auf andere Messenger-Systeme umsteigen oder sich ein neues Gerät kaufen. Denn WhatsApp beendet den Support für Smartphones mit veralteten Betriebssystemen, so dass die App hier gar nicht mehr installiert oder mit der Zeit immer instabiler laufen wird. Nach Information der ARAG Experten sind Android-Modelle ab Version 2.3.7 und älter sowie iPhones mit iOS 8 und älter betroffen.

Mehr Schutz vor Abo-Fallen
Aus Versehen mit einem falschen Fingertipp am Smartphone auf den Werbebanner geklickt? Dann kann es sein, dass Sie ein Abo abgeschlossen haben? Das erfahren Sie meist erst, wenn Sie einen genaueren Blick auf Ihre nächste Handyrechnung werfen. Denn bisher durften Anbieter von Abos wie etwa Spielen oder Klingeltönen die Abokosten einfach über den Mobilfunkvertrag des Kunden abrechnen, weil entsprechende Kooperationen mit den jeweiligen Mobilfunkprovidern bestanden. Und da es sich oft um kleinere Beträge handelt, die kaum auffallen, wenn man nicht danach sucht, haben Verbraucher unter Umständen über Jahre ein Abo bezahlt, was sie ungewollt und nicht wissentlich abgeschlossen haben. Diesen Abofallen und betrügerischen Abrechnungen hat die Bundesnetzagentur nun einen Riegel vorgeschoben. Dienstleistungen von Drittanbietern dürfen nur über die Mobilfunkunternehmen abgerechnet werden, wenn der Kunde beim Bezahlvorgang von der Internetseite des Abo-Anbieters auf eine Bezahlseite des Netzproviders umgeleitet wird (Redirect), wo er den Kauf bestätigen muss.

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