Warnung vor Normalisierung der Beihilfe zum Suizid
Pinkowski weist auf die ärztliche Berufsordnung in Hessen hin, die In Paragraf 16 (Beistand für Sterbende) eindeutig regelt, dass Ärztinnen und Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen. Die Bestätigung des Bundesverfassungsgerichts, dass auch zukünftig keine Ärztin und kein Arzt zur Mitwirkung an einer Selbsttötung verpflichtet werden kann, hebt Pinkowski positiv hervor. "Ärztinnen und Ärzte stehen an der Seite des Patienten. Sie leisten Hilfe beim Sterben, nicht jedoch zum Sterben.“ Ausdrücklich weist Pinkowski dabei auf die große Bedeutung der Palliativmedizin hin: Wenn Menschen den Wunsch nach Tötung auf Verlangen äußerten, seien dafür oft Ängste vor unerträglichen Schmerzen verantwortlich. Doch die Palliativmedizin könne heute in vielen Fällen ein Sterben in Würde ermöglichen, indem sie zahlreiche Möglichkeiten biete, sterbenskranken Menschen beizustehen und ihre Leiden zu lindern. „Palliativ versorgen heißt, dass Menschen nicht durch die Hand des Arztes sondern an der Hand des Arztes sterben können.“
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