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Agrarantrag 2020 – ab sofort keine persönliche Abgabe mehr möglich

Wegen den erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Corona-Pandemie ist bis auf weiteres keine persönliche Abgabe des Gemeinsamen Antrages und der HALM-Anträge 2020 im Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum (AWLR) an den Standorten Alsfeld, Marburger Str. 69, und Lauterbach, Adolf-Spieß-Str. 34, mehr möglich, teilt der zuständige Dezernent, Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak, mit.

Da die Bearbeitung des digitalen Gemeinsamen Antrages auf dem eigenen PC erfolgt, kann in den meisten Fällen eine persönliche Vorsprache entfallen. Für Auskünfte und erforderliche Hilfestellungen, auch im HALM-Antragsverfahren, stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Amtes auch weiterhin unter den Telefonnummern 06641 / 977-3500 oder 06631 / 792-700 oder per E-Mail unter agrarantrag@vogelsbergkreis.de zu den allgemeinen Dienstzeiten zur Verfügung.

Alle Anträge können an den beiden Standorten in den Briefkasten eingeworfen oder per Post übersandt werden. Es ist bei dem Gemeinsamen Antrag 2020 darauf zu achten, dass der ausgedruckte und unterschriebene Datenträgerbegleitschein (DBS) und der USB-Stick mit dem gespeicherten Antrag 2020 zusammen eingereicht werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Antrag auch per E-Mail einzureichen. In diesem Fall ist der mit Unterschrift versehene DBS einzuscannen und zusammen mit der im Antragsordner befindlichen ZIP-Datei an die Emailadresse agrarantrag@vogelsbergkreis.de zu senden. Das Original des DBS ist aber zusätzlich per Post oder Einwurf in den Briefkasten nachzureichen, sonst liegt kein gültiger Antrag vor.

Sofern nach der Antragsabgabe noch Antragsänderungen erforderlich werden, können diese auch per E-Mail oder Fax mitgeteilt werden, so Dr. Jens Mischak abschließend.

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