Akuter Mangel an Schutzausstattung: Paritätischer fordert staatliche Intervention und Unterbindung des freien Handels mit Schutzkleidung und Atemmasken
“Wir weisen seit Wochen auf die dramatische Zuspitzung in der Pflege und anderen Einrichtungen und Diensten sozialer Arbeit hin. Die Maßnahmen, die das Bundesgesundheitsministerium bisher ergriffen hat, sind nicht ausreichend, um die Situation und den akuten Mangel an Schutzkleidung sachgerecht zu lösen”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. “Der freie Markt schafft es offensichtlich nicht. Es ist ein Skandal, dass es skrupellosen Geschäftemachern möglich ist, auf Kosten aller in dieser Krise ihren Profit zu steigern”, kritisiert Schneider. Wenn eine Atemschutzmaske Mitte Februar noch nicht einmal 50 Cent und sechs Wochen später 13 Euro koste, sei dies ein Lehrbuchbeispiel für Marktversagen. Der Staat müsse diese gewissenlose Geschäftemacherei unterbinden, so die Verbandsforderung. Konkret fordert der Paritätische, den freien Handel von Schutzuntensilien einzuschränken und das Infektionsschutzgesetz konsequent anzuwenden. Der Staat müsse die Beschaffung und Verteilung zentral in die Hand nehmen und hier im Zweifel auch gegenüber Herstellern und Händler durchgreifen.
Der Verband weist darauf hin, dass nicht nur in Krankenhäusern, sondern auch in der Alten- und Behindertenhilfe sowie bei anderen Angeboten und Hilfen für Menschen in existenziellen Notlagen wie Obdachlose, Suchtgefährdete oder auch in Jugendhilfeeinrichtungen sowie Flüchtlingsunterkünften Schutzkleidung und Desinfektionsmittel fehlen. Der Paritätische warnt vor dramatischen Infektionsketten und -verläufen, wenn diese Bereiche aus dem Blick geraten. Die aktuelle Situation in anderen Ländern wie Spanien zeige, wie wichtig es sei, insbesondere auch die Mitarbeitenden in sozialen Diensten aller Art wirksam vor Infektionen zu schützen, um Hilfen aufrecht zu erhalten und rasante Ansteckungsketten in Einrichtungen zu verhindern. Schneider: “Überall wo viele Menschen zwangsläufig zusammenkommen müssen, weil sie nicht allein zuhause bleiben können oder auf Hilfe angewiesen sind, muss bester und unbürokratischer Schutz garantiert sein.”
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