Amtliche Qualitätsweinprüfung findet weiterhin statt
Der Regierung von Unterfranken war es aufgrund ihrer zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der Ausrufung des bayernweiten Katastrophenfalls durch COVID-19 nicht möglich, den Betrieb der Weinprüfstelle aufrechtzuerhalten. Die Amtliche Qualitätsweinprüfung ist nötig, damit Weine zum Verkauf angeboten werden dürfen. Erst nach einer erfolgreichen rechtlichen, chemischen und sensorischen Prüfung wird eine Amtliche Prüfungsnummer (A.P.Nr.) vergeben, mit der die Winzer ihre abgefüllten Weine als Qualitäts- oder Prädikatswein in den Verkehr bringen dürfen.
Ohne das rasche Handeln der Politik wären in Kürze zahlreiche Regale in den Geschäften leer geblieben und hätte der Verkauf von Wein eingestellt werden müssen, informiert Steinmann. Die Winzer aus Franken, der Heimat des Silvaners, sind derzeit dabei den Jahrgang 2019 in Flaschen zu füllen. „Gerade zur Spargelzeit ist es wichtig, dass Silvaner aus Franken verfügbar ist. Denn Spargel liebt Silvaner“, so Steinmann. Zahlreiche fränkische Winzer bieten die Bestellung von Frankenwein per Telefon oder Internet an und veranstalten Online-Weinproben, damit Kunden zuhause bleiben können und somit das Ansteckungsrisiko minimiert ist.
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