Bildung & Karriere

Appell an Arbeitgeber: Auszubildende schützen, alle Maßnahmen nutzen und Ausbildungsziele nicht gefährden!

Unternehmen und Betriebe stehen angesichts der Corona-Pandemie vor schwierigen Herausforderungen bei der Beschäftigung ihrer Arbeitnehmer_ innen. Insbesondere Auszubildende sind verunsichert über die enorme Mehrbelastung durch Lernaufgaben, welche durch Berufsschullehrer_ innen ausgegeben werden, und die betrieblichen Anforderungen durch die Arbeitgeber. „Das Ausbildungsverhältnis ist zu allererst ein Lernverhältnis mit hohem Schutzstatus. Das bedeutet, dass ausbildende Unternehmen alles tun müssen, um die Ausbildung im Sinne der Azubis zu sichern. Sollte dies aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich sein, sind die zuständige Kammer und die Bundesagentur für Arbeit unverzüglich zu informieren“, sagte Marlen Schröder, Bezirksjugendsekretärin des Deutschen Gewerkschaftsbundes Sachsen. Hintergrund ist die Bekanntgabe von Kultusminister Piwarz, an den Abschlussprüfungen für den diesjährigen Ausbildungsjahrgang festzuhalten.

Die DGB-Jugend weist auf die rechtliche Situation hin und bittet Unternehmen, alle Mittel auszuschöpfen, die zur Verfügung stehen:

1. Umstellung des Lehrplans durch Vorziehen anderer Lerninhalte
2. Freistellung zur Erledigung des Lernstoffes gemäß BBiG “Berufsschule hat Vorrang“
3. Rückversetzung in Lehrwerkstätten
4. Durchführung besonderer Lehrveranstaltungen

Die Azubis drohen angesichts des Kompetenzwirrwarrs zwischen die Räder zu geraten, warnte Schröder. „Neben ihren betrieblichen Pflichten muss es ihnen ermöglicht werden, den Schulstoff selbstständig abzuarbeiten“, forderte die Gewerkschafterin. „Hier kann es helfen, dass die Lehrkräfte den zur Erledigung notwendigen Zeitaufwand einschätzen und an Azubis sowie Betriebe weitergeben.“

„Des Weiteren greift Kurzarbeitergeld nicht beim Ausbildungsvertrag, da es keine klassische Lohn- bzw. Gehaltszahlung ist. Eine Kürzung der Ausbildungsvergütung aufgrund von Kurzarbeit wäre existenzbedrohlich für Auszubildende und ist unzulässig“, so Schröder.

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