Verbraucher & Recht

„Beratungsstellen müssen überprüft werden, ob sie ihrem Auftrag überhaupt nachkommen wollen.“

Die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Abtreibungsstatistik 2019 kommentierte Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL e.V., heute in Berlin:

Die gute Nachricht der Abtreibungsstatistik 2019 ist, dass die offizielle Zahl der kriminologischen Indikation, Abtreibung nach Vergewaltigung, auf 17 gesunken ist. Alle anderen Zahlen sollten die Entscheidungsträger auf die Fakten aufmerksam machen, die hinter dieser Statistik stehen:

Berlin ist mit 232 Abtreibungen auf 1.000 Geburten „Abtreibungshochburg“. Beratungsstellen, denen es offenbar nicht gelingt, gemäß § 219 hin zum „Leben mit dem Kind“ zu beraten, sollten also explizit in Berlin daraufhin geprüft werden, ob sie ihrem Auftrag überhaupt nachkommen wollen. Die Tatsache, dass einige staatliche Beratungseinrichtungen offen die Freigabe der Abtreibung propagieren und damit das Gesetz, nach dem sie beraten sollen, bekämpfen, unterstreicht diese Notwendigkeit. Im Sinne der Frauen im Schwangerschaftskonflikt, die ein Anrecht auf eine intensive und umfassende Beratung haben, darf es keine Beratungsstellen geben, die diesem Auftrag nicht hundertprozentig nachkommen, und auch keine, die eigene Abtreibungseinrichtungen betreiben.

Die gemeldeten Zahlen widersprechen, ebenso wie die Entwicklung weltweit, nach wie vor der Behauptung, eine Legalisierung der Abtreibung würde die Zahlen verringern. Auch die Freigabe der sogenannten Pille danach, die dies angeblich bewirken würde, hat, wie Fachleute es vorhergesehen haben, keine signifikante Senkung erbracht. In der Altersgruppe, die dadurch besonders geschützt werden sollte, junge Mädchen unter 15 Jahren, sind die Zahlen im Vergleich zu 2018 sogar wieder gestiegen. Hier ist ein Umdenken nötig, was den Schutz vor derart frühen Schwangerschaften angeht.

Zu denken gibt des weiteren die Tatsache, dass die Abtreibungszahlen bei Frauen ab 30 steigen, in einer Altersgruppe also, die in der Regel weder von einer Ausbildungssituation noch von extremer Armut, sozialer Notlage oder mangelnder Lebensbewältigungsfähigkeit betroffen sein dürfte. Auch immer mehr Mehrkindfamilien trauen sich kein weiteres Kind zu, was eine deutliche Ansage an und Aufforderung für den Sozialstaat bedeutet.

Eine Abschaffung der Beratungsregelung, die für Frauen im Schwangerschaftskonflikt oft der einzige Schutz davor ist, zu einer Abtreibung gezwungen zu werden, wäre für diese eine Katastrophe. Eine Entwicklung der Abtreibung zu einem Mittel der Familienplanung und einer normalisierten Selbstbestimmungs-Angelegenheit unter Ausblendung von Frauen- und Menschenrechten wäre für Staat, Gesellschaft und Humanität fatal.

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