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Beschäftigungsquote der Frauen steigt weiter – Sächsinnen weiter Platz 1

Aktuell leben 1,2 Millionen Frauen zwischen 15 und 64 Jahren in Sachsen. Über sechzig Prozent davon gingen im Jahr 2019 einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Damit lag im vergangenen Jahr die Beschäftigungsquote der Frauen in Sachsen mit 65,2 Prozent auf bundesweit höchstem Niveau.  

„In Sachsen liegt die Beschäftigungsquote der Frauen mit über 65 Prozent bundesweit am höchsten. Erfreulich ist für mich jedoch weniger der anhaltend positive Trend – der ist nicht neu. Vielmehr tritt auf dem Arbeitsmarkt nach und nach etwas mehr Gleichberechtigung ein. Etwas Sorge bereitet mir neben dieser guten Entwicklung, dass der Beschäftigungsanstieg überwiegend auf das Konto der Teilzeitbeschäftigung geht. Denn bei den vielen teilzeitbeschäftigten Menschen sehe ich viel ungenutztes Fachkräftepotenzial – auf das wir in den kommenden Jahren angewiesen sind“, sagte Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit.  

Im Jahr 2019 sind rund 778.000 Frauen aus Sachsen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen. Bezogen auf alle Frauen im erwerbsfähigen Alter liegt die Beschäftigungsquote bei 65,2 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2018 ist die Beschäftigungsquote um 0,6 Prozentpunkte gestiegen und im Vergleich zu 2009 um über zwölf Prozentpunkte.  

Zurückzuführen ist dieser Anstieg auf die positive Arbeitsmarktentwicklung in Sachsen. Die Unternehmen aus den Bereichen Industrie und Handel, Dienstleistungen und aus dem traditionellen Handwerk haben viele freie Stellen gemeldet und auch mit Frauen besetzt. Grundlage dafür war die gute konjunkturelle Situation und stabile Binnennachfrage, die letztendlich die Jobchancen für sächsische Frauen verbessert haben.  

Im Vergleich aller Bundesländer liegt Sachsen mit der Frauen-Beschäftigungsquote von 65,2 Prozent auf Platz eins. Gefolgt von Thüringen (63,3 Prozent), Brandenburg (63,2 Prozent), Sachsen-Anhalt (62,5 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (61,9 Prozent) und Bayern als erstes westdeutsches Bundesland (60,3 Prozent). Die geringsten Beschäftigungsquoten von Frauen gab es in Bremen (51,3 Prozent), Nordrhein-Westfalen (53,3 Prozent) und dem Saarland (53,4 Prozent). Im bundesweiten Durchschnitt liegt die Beschäftigungsquote der Frauen bei 57,4 Prozent.  

„Ein Grund für die hohe Beschäftigungsquote im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt liegt vor allem an der traditionell hohen Erwerbsneigung der Frauen in Sachsen“, so Hansen.  

Innerhalb Sachsens sind die Beschäftigungsquoten der Frauen in allen Landkreisen über dem bundesweiten Durchschnitt. Die höchsten Beschäftigungsquoten gibt es in der Sächsischen-Schweiz-Osterzgebirge (69 Prozent), im Landkreis Leipzig (67,4 Prozent), in Nordsachsen (67,4 Prozent) und in Mittelsachsen (67,3 Prozent). Die geringsten Beschäftigungsquoten sind in der Stadt Leipzig (61,0 Prozent), im Landkreis Görlitz (62,4 Prozent) und der kreisfreien Stadt Chemnitz (62,9 Prozent) zu verzeichnen.  

Aktuell arbeiten fünfzig Prozent der rund 778.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Teilzeit. Zurückzuführen ist der hohe Beschäftigungsanteil der Frauen in Teilzeit auf die immer flexibler werdenden Beschäftigungsverhältnisse. Am Arbeitsmarkt existieren neben der dominierenden Vollzeittätigkeit zahlreiche Arbeitszeitmodelle, die eine Beschäftigung in Teilzeit ermöglichen. Vom klassischen Halbtagsjob bis hin zu Menschen, die „vollzeitnah“, zum Beispiel 32 Stunden an vier Tagen die Woche arbeiten.  

„Frauen sind häufiger teilzeitbeschäftigt als Männer. Sie entscheiden sich oft wegen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen oder wegen weiteren persönlichen oder familiären Verpflichtungen für eine Teilzeitbeschäftigung. Bei einer guten Arbeitsmarktsituation nimmt die freiwillige Teilzeitbeschäftigung zu, weil sich die Menschen mit dem Blick auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Teilzeitarbeit leisten können und wollen. Deshalb bewerte ich die Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung differenziert. Wenn sie aktiv eingefordert wird und freiwillig erfolgt, ist sie gut. Kritisch ist die Teilzeitarbeit nur, wenn sie erzwungen ist “, ergänzt Hansen.  

Teilzeit bedeutet nicht: „Arbeiten nur am Vormittag“. Unter Teilzeitbeschäftigung werden alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse aufgeführt, die nicht Vollzeit entsprechen. Dabei zählt die übliche betriebliche Wochenarbeitszeit. Bereits eine Abweichung von einer Stunde lässt Arbeitsverhältnisse in der Statistik als Teilzeit zählen.  

„Auf der einen Seite unterliegt die Gesellschaft und Arbeitswelt einem ständigen Wandel. Auf der anderen gibt es immer noch die traditionellen Rollenmuster. Angefangen bei der Berufswahl bis hin zur Entscheidung, wer ein Unternehmen oder ein Team führt. Hier ist aus meiner Sicht ein Umdenken erforderlich. In allen Arbeitsagenturen und Jobcentern gibt es speziell ausgebildete Beraterinnen für das Thema Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Diese Beauftragten beraten arbeitsuchende Frauen bei der Jobsuche, helfen Müttern beim Wiedereinstieg in den Beruf und unterstützen Unternehmen, um individuelle Wege der Beschäftigung von Frauen zu schaffen“, sagte Hansen abschließend.  

Zusätzlich beraten die Beauftragten für Chancengleichheit zu Möglichkeiten der Kinderbetreuung, dem Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten im Betrieb, zu Qualifizierungsmöglichkeiten von Beschäftigten, zu Förderprogrammen und zur Einrichtung von familiengerechten Arbeitszeiten.

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