Gesundheit & Medizin

bpa formuliert Grundanforderungen zur Bewältigung der momentanen Krise

Statement von Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), zur Corona-Krise:

„Wir brauchen klare, eindeutige und sofort umsetzbare Regelungen. Wir brauchen erkennbare Führung.

Wenig hilfreich sind weitgehende Interpretationsspielräume. So ist z.B. zu entscheiden, ob Tagespflegen geöffnet oder geschlossen werden sollen. Nicht hilfreich ist die Vorgabe, wonach grundsätzlich etwas unterlassen werden soll, aber ansonsten im Einzelfall aufrechterhalten werden soll. Besuchsverbote dürfen nicht öffentlich relativiert werden oder mit untauglichen Vorschlägen zur Kontingentierung pro Bewohner verbunden werden, weil weitere Mitarbeitende gebunden werden und vermeidbare Risiken nicht vermieden werden.

Dringend benötigte Kräfte brauchen jede Unterstützung ohne Wenn und Aber. Einschränkende Regelungen bei der Kinderbetreuung überfordern alle Beteiligten und verhindern somit die Konzentration auf die Aufrechterhaltung der Versorgung. Wir haben keinerlei Verständnis für hilflose Diskussionen z.B. um ein Vereinsamungsrisiko, wenn im Pandemiefall dadurch vermeidbare Risiken nicht vermieden werden.

Wir brauchen eine eindeutige Aussage, die unseren versorgungsrelevanten Mitgliedsunternehmen die absolut berechtigte Sorge vor der wirtschaftlichen Katastrophe nimmt. Hier helfen keine fernen Kreditversprechen, sondern nur schnelle Zuschüsse und ein klares Bekenntnis zu einem Schutzschirm auch für die Pflegeeinrichtungen. Niemand darf riskieren, dass Versorgung unterbleibt. Wir brauchen das klare Signal, dass Liquiditätshilfen insbesondere sämtliche Gehaltszahlungen sicherstellen können.

Täglich schwankendes individuelles Nachfrageverhalten gepaart mit behördlichen Auflagen bewirkt eine finanzielle Situation, die kurzfristig ohne verlässliche Zusagen für die Betriebe nicht steuerbar ist.

Wir brauchen die klare Aussage, dass Versorgung vorgeht.

Es ist absehbar, dass Regelungen zur Arbeitszeit gebrochen werden müssen. Sofern Mitarbeitende sich bereit erklären, über die vereinbarte oder zulässige Arbeitszeit hinaus Verantwortung zu übernehmen, muss Klarheit darüber bestehen, dass hieraus keine juristischen Auseinandersetzungen folgen. Bei Schließung einer Einheit muss klar sein, dass die Mitarbeit umgehend in anderen Bereichen eingesetzt werden können. Möglicher Versorgung muss alles andere untergeordnet werden.

Wir brauchen die verlässliche Aussage, dass die notwendige Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt wird. Wir brauchen eine klare rote Linie, ab wann wir unsere Mitarbeitenden dem Risiko nicht mehr aussetzen.

Unsere Mitarbeitenden sind Profis in Sachen Hygiene und Selbstschutz. Dabei ist ihnen klar, dass im Normalmodus angemessene Vorgaben absehbar nicht eingehalten werden können. Unsere Mitarbeitenden sind sowohl einem hohen Risiko ausgesetzt als auch teils schrillen Vorwürfen und Forderungen von zu pflegenden Menschen und deren Angehörigen. Wir erwarten öffentlich erkennbare Unterstützung, wenn wir wegen fehlender Schutzausrüstung die Versorgung einzelner mit besonders hohem Risiko behafteter Patienten einstellen. Wir können unsere Mitarbeitenden nur insofern einsetzen, als deren Sicherheit unter Berücksichtigung der Ausnahmesituation bestmöglich gewahrt bleibt.

Formale Anforderungen dürfen mögliche Versorgung nicht behindern.

Wenn die Sicherung der Versorgung Vorrang hat, darf es keinerlei Diskussionen geben um ggf. nicht eingehaltene Personalregelungen oder Qualifikationsanforderungen. Es muss den Verantwortlichen in den Betrieben erkennbar zugesichert werden, dass sie entscheiden können, ob die Durchführung beauftragter Maßnahmen fachlich vertretbar ist und die Mitarbeitenden nicht überfordert. Die Alternative wäre fehlende Versorgung aus formalen Gründen und ist erkennbar nicht anwendbar.

Notwendige Versorgung darf nicht an Genehmigungsverfahren scheitern.

Unsere Mitgliedsunternehmen unternehmen jede Anstrengung, mögliche Versorgung zu gewährleisten. Verzögerungen bei Fristen zur Antragstellung oder Bewilligung dürfen nicht dazu führen, dass Versorgungunterbleibt oder die Finanzierung gefährdet ist.

Hinweise auf unterschiedliche Zuständigkeiten müssen unterbleiben.

Wir erwarten klare Regelungen, die vorher abgestimmt sind.“

Über den bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.

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