Bundestag beschließt Reha-Schutzschirme
Im Sozialschutzpaket erhalten die gesetzlichen Reha-Träger den Sicherstellungsauftrag für die medizinischen Reha-Einrichtungen. Dieser Sicherstellungsauftrag bedeutet, dass die Reha-Einrichtungen monatliche Zuschüsse erhalten und dadurch wirtschaftlich stabilisiert werden, auch wenn sie im Augenblick infolge der Corona-Pandemie kaum belegt werden. Die Zuschüsse betragen 75 Prozent der durchschnittlichen monatlichen Zahlungen der Reha-Träger an die Reha-Einrichtungen in den letzten zwölf Monaten. DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall begrüßt das Maßnahmenpaket: "Dieser Sicherstellungsauftrag ist dringend nötig. Inzwischen gibt es in allen Reha-Einrichtungen in ganz Deutschland starke Belegungseinbrüche. Ohne diesen Schutzschirm werden zahlreiche Anbieter in wenigen Tagen den Betrieb einstellen. Dabei brauchen wir sie in der aktuellen Situation dringend zur Unterstützung der Krankenhäuser und für die Eindämmung der Corona-Pandemie."
Allerdings gilt das Sozialschutzpaket nicht für die medizinische Reha der Krankenkassen. Diese Lücke wird in einem weiteren Gesetz, dem COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz geschlossen. Reha-Einrichtungen sollen danach Ausgleichszahlungen beantragen können, wenn Reha-Leistungen der Krankenkassen ausfallen. Die Zuschüsse sind auf 60 Prozent der Erlösausfälle begrenzt. Das ist keine optimale Lösung aus Sicht der DEGEMED. "Besser wäre ein einheitlicher Schutzschirm für alle Reha-Leistungen und -Einrichtungen mit einheitlichen Verfahren und Zuschüssen gewesen. Jetzt kommt es aber vor allem auf das Tempo an. Die Zuschüsse müssen schnell, am besten schon ab der kommenden Woche fließen, um die kurzfristige Liquidität der Reha-Einrichtungen zu sichern", mahnt Lawall.
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