Energie- / Umwelttechnik

bvse begrüßt Bundesratsbeschluss zur Ausweitung der Pfandpflicht

"Wir begrüßen ganz ausdrücklich, dass sich der Bundesrat letzte Woche in einem Entschließungsantrag für die Ausweitung der Pfandpflicht unter anderem auf alle Einweg-Kunststoffflaschen für Getränke ausgesprochen hat", erklärte bvse-Vizepräsident Herbert Snell.

Er betonte, dass der Bundesrat dabei auch die Problematik gesehen habe, dass die Ausweitung der Pfandpflicht nicht zu einem Qualitätsverlust für das Recycling führen dürfe.

Dieser Grundsatzbeschluss sollte daher im Gesetzgebungsverfahren weiter konkretisiert werden. Um das bestehende PET-Recycling ökologisch sinnvoll zu erweitern, müsse geregelt werden, so der bvse, dass eine kompetente zentrale Stelle, das sind die ZSVR – Zentrale Stiftung Verpackungsregister oder auch die DPG – Deutsche Pfandgesellschaft, die Pfandflaschen auf ihre Recyclingfähigkeit prüfen. Entscheidend muss sein, ob die pfandpflichtigen Getränkeflaschen auch den Anforderungen für das Recycling genügen.

bvse-Vizepräsident Herbert Snell: "Wir wollen mehr Recycling, aber wir wollen unser Qualitätsniveau halten und weiter verbessern. Deshalb ist eine genaue Prüfung und Einordnung der Recyclingfähigkeit erforderlich, um das PET-Recycling auch weiterhin zu gewährleisten."

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
Fränkische Straße 2
53229 Bonn
Telefon: +49 (228) 98849-0
Telefax: +49 (228) 98849-99
http://www.bvse.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel