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Corona-Falschmeldungen machen die Runde

Supermärkte machen zu! Schmerzmittel verschlimmern die Wirkung des Coronavirus! Das Virus bleibt auf Oberflächen tagelang ansteckend! Corona-Impfstoff ist fertiggestellt! Mundschutzpflicht in einigen Bundesländern!… Die Liste der Falschmeldungen ließe sich noch beliebig weiterführen, denn Fake News haben immer dann Konjunktur, wenn Menschen verunsichert sind. Die ARAG Experten haben aber Tipps, wie man Fake News von echten Nachrichten unterscheidet und woran man sie erkennen kann.

Die Fakten
Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Wochenmärkte, Banken, Tankstellen, Baumärkte, etc. – Läden, die zur Versorgung der Menschen dienen, bleiben geöffnet. Freizeiteinrichtungen und Geschäfte wie beispielsweise Bars, Bordelle, Restaurants, Bekleidungsgeschäfte, Kinderspielplätze etc., aber auch Kirchen – also Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr bleiben bundesweit ab Mittwoch geschlossen.

Woran erkennt man Falschmeldungen?
In sozialen Netzwerken verbreiten sich Meldungen schneller als ein Virus. So werden leider auch Fake News allzu schnell viel zu oft geteilt und geliked und sind kaum mehr zu stoppen. Dabei gibt es nach Angaben der ARAG Experten eindeutige Hinweise, die auf eine Falschmeldung schließen lassen: Zum einen bieten viele Plattformen wie etwa Instagram, Twitter, Facebook und Co. die Möglichkeit, sein Profil zu verifizieren, also die Echtheit und Seriosität des Profils zu bestätigen. Erkennbar ist das beispielsweise bei Instagram an einem blauen Haken hinter dem Accountnamen. Zum anderen ist bei gefakten Profilen oft ein Kommentar zum Post gar nicht möglich.

Kettenbriefe sind Panikmacher
Die Informationsflut in der heutigen Zeit hat zur Folge, dass wir Nachrichten oft nur noch querlesen. Zudem sind Nachrichten in Coronavirus-Zeiten nur noch Momentaufnahmen mit einer gefühlten Halbwertzeit von wenigen Minuten. Wenn wir also etwas vermeintlich Neues oder Schockierendes lesen, ist die Nachricht über Messengerdienste schnell kopiert und weitergeleitet. Wie ein Schneeballsystem breitet sich nun die Nachricht aus. Daher warnen die ARAG Experten vor Kettenbriefen & Co.. Kettenbriefe sind vor allem daran zu erkennen, dass sie dazu auffordern, die Nachricht an beispielsweise zehn weitere Personen zu schicken und sogar zu drohen, wenn man es denn nicht tut. In Zeiten von Corona schürt der unbedachte Umgang mit solchen dubiosen Massenbotschaften unnötig die Angst vor dem Virus.

Schweigen ist Gold
Mittlerweile ist das Virus in unserer direkten Nachbarschaft angekommen. Man hat nicht nur davon gehört, sondern man kennt mittlerweile einen Infizierten persönlich. Die letzten Tage haben gezeigt, dass Corona-Infizierte oder Personen in Quarantäne Opfer von Anfeindungen und Hasstiraden waren. Um Betroffene zu schützen, raten die ARAG Experten keine Namen von Infizierten zu nennen und auf keinen Fall online Fotos zu verbreiten, auf denen Betroffene womöglich noch gekennzeichnet sind, um andere zu warnen.

Nachrichtengehalt prüfen
Bevor man Nachrichten weiterverbreitet, hat man heutzutage durch das weltweite Netz und mit kleinen, praktischen Geräten wie z. B. dem Smartphone fast immer und überall die Möglichkeit, Nachrichten auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Und genau dazu raten die ARAG Experten. Wer einen Blick auf die Quelle der Nachricht wirft, wird schnell feststellen, ob sie verlässlich ist oder nicht. Am sichersten im Fall von Corona sind sicherlich offizielle Stellen. Hier können sich Verbraucher verlässlich informieren:

Bundesministerium für Gesundheit:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Das Robert Koch Institut informiert unter anderem über das Virus:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Das Auswärtige Amt informiert unter anderem über Reisen:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762

Weitere interessante Informationen der ARAG Experten zu Corona unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/08024/ 

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