Finanzen / Bilanzen

Corona-Krise: ZIA schlägt Liquiditätszuwachs durch Steuerrechtanpassungen vor

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, betont vor dem Hintergrund der Corona-Krise die enge Abhängigkeit der Immobilienwirtschaft von der Zahlungsfähigkeit des jeweiligen Nutzers einer Immobilie sowie die hohe Einbindung von Immobilien in die Kreditwirtschaft. In einem Positionspapier des Verbands wird auf den engen Zusammenhang von Verwerfungen im Bereich der Immobilienwirtschaft und den damit verbundenen weitreichenden Folgen für die Finanzwirtschaft hingewiesen. 

„Akut sehen wir die ersten steuerlichen Maßnahmen der Bundesregierung als richtig an. Sofern insbesondere die privaten und gewerblichen Mieter von Immobilien durch staatliche Unterstützung in die Lage versetzt werden, die Mietzahlungen bedienen zu können, können Folgewirkungen bei der Immobilienwirtschaft verhindert werden. Gelingt dies nicht, muss jedoch auch klar sein, dass die vereinfachte Inanspruchnahme der Maßnahmen gerade auch der Immobilienbranche gewährt werden muss“, sagt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Steuerausschusses.

Es müsse darauf geachtet werden, dass die Liquidität der Unternehmen sichergestellt bleibt Daher schlägt der ZIA vor: „Im Bereich der gewerblichen Vermietung könnte beispielsweise ein größerer Hebel für Liquidität geschaffen werden, wenn das Finanzamt den Vermietern die Umsatzsteuer auf gestundete Mietzahlungen wiederum stunden würde. Sofern „nur“ die Umsatzsteuer auf diese Umsätze gestundet werden könnte – und nicht die bereits mit der Vorsteuer saldierte Umsatzsteuerschuld, könnte die Liquiditätssituation in beachtlichem Maße gesteigert werden. Damit würden die Auswirkungen der Krise für die Unternehmen abgemildert, so Volckens.

Er sieht darüber hinaus Möglichkeiten für den Gesetzgeber die Liquidität der betroffenen Unternehmen mit weiteren Akutmaßnahmen, bei denen lediglich eine Periodenverschiebung oder das Aufheben von Begrenzungen der periodengerechten Erfassung erfolgen würde, zu stärken. „Den Verlustabzug auszuweiten, die Freigrenze bei der Zinsschranke auszusetzen oder auch den Erlass der Grundsteuer zu vereinfachen, wären aus unserer Sicht sinnvolle und schnell wirkende Maßnahmen.“ 

In jedem Falle sollten aktuell Maßnahmen unterlassen werden, die die Wirtschaft zusätzlich belasten. Hier sollte insbesondere über eine Verschiebung der Anwendung der Mitteilungspflicht bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen nachgedacht werden. 

Das vollständige Positionspapier finden Sie hier: https://bit.ly/2UevDZU

Über den ZIA Zentraler Immobilien-Ausschuss e.V.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 28 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ZIA Zentraler Immobilien-Ausschuss e.V.
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2021585-0
Telefax: +49 (30) 2021585-29
http://www.zia-deutschland.de

Ansprechpartner:
Jens Teschke
Abteilungsleiter Strategie und Kommunikation
Telefon: +49 (30) 2021585-17
E-Mail: jens.teschke@zia-deutschland.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel