Corona-Virus: Beschränkungen für die Ausfuhr und die Verbringung von Schutzausrüstungen
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Export verschiedener Arten von Schutzbekleidung in Drittländer und deren Verbringung in EU-Länder verboten. Dazu gehören: Schutzbrillen/Sichtgeräte, Gesichtsschutzschilde, Mund- und Nasenschutzprodukte (Operationsmasken), Filternde Gesichtsteile der Klasse 2 (FFP2), Filternde Gesichtsteile der Klasse 3 (FFP3), Schutzkittel, Schutzanzüge und entsprechende Handschuhe.
Trotz der Einschränkungen besteht weiterhin die Möglichkeit, Sondergenehmigungen zu erteilen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt mehrere Fallkonstellationen an, u.a. für konzertierte Hilfsaktionen oder die Unterstützung von Hilferufen des Global Outbreak Alert & Response Network der Weltgesundheitsorganisation.
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