Gesundheit & Medizin

Corona-Virus: SBV unterstützt die differenzierte Strategie des Bundesrates

Die Bevölkerung schützen, die Verbreitung des Virus eindämmen und den wirtschaftlichen Schaden möglichst in Grenzen halten. Der Schweizerische Baumeisterverband stützt die heute vom Bundesrat kommunizierten differenzierten Massnahmen, um diese Ziele zu erreichen. Für die Gesellschaft und die Volkswirtschaft ist es wichtig, dass der Betrieb auf den Baustellen unter der Einhaltung der Schutzmassnahmen weiter möglich ist. Deren Einhaltung durch alle Beteiligten hat jetzt höchste Priorität. Mit einem Paket von insgesamt 42 Milliarden Franken will der Bundesrat die Wirtschaft bei Liquiditätsengpässen und mit einfachem Zugang zu Kurzarbeit unterstützen. Bauunternehmen, die aufgrund der Pandemie in eine Notlage geraten, müssen einfachen und unbürokratisch Zugang zu diesen Instrumenten haben. Der Schweizerische Baumeisterverband begrüsst ausdrücklich, dass auch für Lernende Kurzarbeit beantragt werden kann.

Baustellen sollen unter Einhaltung der Schutz- und Hygienevorschriften den Betrieb aufrechterhalten können. Mit diesem klaren Statement setzt der Bundesrat ein wichtiges Signal für die Baubranche und gegen in den letzten Tagen laut gewordene Forderungen nach generellen Baustellenschliessungen. Der Schweizerische Baumeisterverband unterstützt dieses differenzierte Vorgehen. Dieser Entscheid ist ein Appell an die Baubranche, die Schutzmassnahmen mit Hochdruck einzufordern. Der SBV setzt sich mit vollem Engagement dafür ein, dass diese Massnahmen umgesetzt werden und appelliert an die Bauunternehmen, alle notwendigen Vorkehrungen rasch zu treffen. Ist dies auf bestimmten Baustellen nicht möglich, liegt es in der Verantwortung von Bauherrn und Bauunternehmen, gemeinsam über die Unterbrechung der Arbeiten oder die Schliessung der Baustelle zu entscheiden.

Der SBV begrüsst die Soforthilfemassnahmen für die Wirtschaft in der Höhe von insgesamt 42 Milliarden Franken. Die Hilfsinstrumente zur Bekämpfung von Liquiditätsengpässen sowie der einfache Zugang zur Kurzarbeit muss auch für die Bauunternehmen offen sein, die aufgrund der Corona-Krise in eine Notlage geraten. Der Schweizerische Baumeisterverband begrüsst explizit, dass auch für Lernende Kurzarbeit angemeldet werden kann. Die Kurzarbeit ist ein wichtiges Instrument, gerade für Betriebe, die wegen gesetzlicher Regelungen, Lieferengpässen oder fehlendem Personal Baustellen schliessen müssen. Die Löhne sollten damit gesichert sein. Sie stellen aber nur 30 bis 40 Prozent aller Kosten dar. Damit die Existenz von Betrieben und damit Arbeitsplätzen auch mittelfristig gewährleistet ist, muss auch genügend Liquidität zur Verfügung stehen. Der SBV appelliert an die Banken, die Kredite im Bedarfsfall unbürokratisch und rasch an anfragende Baubetriebe zu gewähren.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Schweizerischer Baumeisterverband
Weinbergstr. 49
CH8042 Zürich
Telefon: +41 (58) 3607600
Telefax: +41 (44) 25883-35
http://www.baumeister.ch

Ansprechpartner:
Prof. Matthias Engel
Schweizerischer Baumeisterverband
Telefon: +49 (58) 36076-35
E-Mail: mengel@baumeister.ch
Bernhard Salzmann
Vizedirektor Schweizerischer Baumeisterverband
Telefon: +49 (58) 36076-30
E-Mail: bsalzmann@baumeister.ch
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel