Coronavirus: DFG startet Ausschreibung zur fachübergreifenden Erforschung von Epidemien und Pandemien
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) schreibt daher eine fachübergreifende Förderinitiative aus. Gefördert werden Vorhaben, die sich mit der Prävention, Früherkennung, Eindämmung sowie der Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von und dem Umgang mit Epidemien und Pandemien am Beispiel von SARS-CoV-2 und anderer humanpathogener Mikroorganismen und Viren beschäftigen.
Dazu zählen beispielsweise die Erforschung
- der Herausforderungen und Auswirkungen einer Epidemie oder Pandemie sowie der getroffenen Maßnahmen auf die Gesundheitssysteme;
- psychologischer, gesellschaftlicher und kultureller Faktoren in der Entstehung, Verbreitung und Behandlung von Epidemien und Pandemien sowie rechtliche und ethische Implikationen;
- der Auswirkungen auf globale und regionale Wirtschaftsentwicklung, Produktions- und Wertschöpfungsketten, Logistik, Verkehr und Kommunikation;
- biologischer und medizinischer Grundlagen eines Erregers und des jeweiligen Krankheitsbilds sowie therapeutischer Verfahren oder präventiver Maßnahmen in Kombination mit einem oder mehreren der zuvor genannten Themenfelder.
Die Ausschreibung richtet sich vorzugweise an fachübergreifende Forschungsvorhaben. Darüber hinaus können Projekte beantragt werden, die sich zunächst mit der Sammlung und Erfassung von grundlegenden Daten zur aktuellen Epidemie und den aktuellen Gegenmaßnahmen beschäftigen, auf deren Basis retrospektive Analysen möglich sind. Ebenso sind Projekte möglich, die sich der Simulation der Ausbreitung und den Folgen von Pandemien sowie der Wirksamkeit von Interventionen widmen.
Gefördert werden Einzel- oder Gemeinschaftsanträge in Form von Sachbeihilfen oder Antragspaketen. Die DFG wird projektbegleitend den wissenschaftlichen Austausch und die Vernetzung der Geförderten unterstützen.
Für laufende Verbünde wie Forschungsgruppen, Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereiche, die thematisch in die Ausschreibung passen, wird die Möglichkeit von Zusatzanträgen beziehungsweise Nachanträgen eingeräumt.
Der Termin für die Einreichung der Anträge ist der 1. September 2020.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens sind gleichermaßen angesprochen. Die Zusammenarbeit mit internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sollte angestrebt werden.
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