Gesundheit & Medizin

DGIIN fordert praxistaugliche Regelungen im Umgang mit COVID-19

Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) begrüßt ausdrücklich die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan zu COVID-19. Die Fachgesellschaft kritisiert hingegen die Regelungen für medizinisches Personal, das engen ungeschützten Kontakt (≤2 Meter) zu einem bestätigten COVID-19-Fall im Rahmen der Pflege oder medizinischen Untersuchung hatte. Das RKI empfiehlt hier bei Kontakt ohne verwendete Schutzausrüstung eine häusliche Quarantäne. Diese Vorgabe ist aus Sicht der DGIIN nicht praktikabel und würde bei strikter Beachtung zu einem Kollaps der Gesundheitsversorgung durch Krankenhäuser und Arztpraxen führen.

„Als DGIIN ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass es klare Handlungsempfehlungen im Umgang mit COVID-19-Patienten gibt. Diese müssen allerdings auch praxistauglich sein und die Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung in Kliniken und Arztpraxen gewährleisten“, sagt Professor Dr. med. Stefan John, Präsident der DGIIN. Mitarbeitende in der Notfallaufnahme kommen beispielweise im Laufe eines Arbeitstages mit einem großen Personenkreis des übrigen dort tätigen medizinischen Fachpersonals in Kontakt. Dies ist auch dann der Fall, wenn eine COVID-19-Erkrankung bei einem Mitarbeiter (oder auch Patienten) noch nicht erkannt und diagnostiziert ist. Kommt es dann zu einer nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2 und nachfolgender COVID-19-Erkrankung müssten laut aktuellen Empfehlungen des RKI alle Kontaktpersonen ebenfalls in Quarantänestellung.

„Die Empfehlung des RKI würde damit unmittelbar wesentliche und relevante Versorgungsbereiche eines Krankenhauses stilllegen. Ein solcher Ausfall kann aufgrund der ohnehin schon dünnen Personaldecke nicht kompensiert werden“, gibt John zu bedenken. Nach Ansicht der Fachgesellschaft droht dadurch eine Unterversorgung im Gesundheitssystem, da Menschen mit anderen schwerwiegenden Erkrankungen und akuter Behandlungsbedürftigkeit dann nicht mehr ausreichend versorgt werden könnten.

Vor diesem Hintergrund hat es in der jüngsten Vergangenheit Abweichungen von der Empfehlung des RKI gegeben. In Abstimmung mit den lokalen Gesundheitsbehörden haben sich Krankenhäuser nicht nur der Maximalversorgung für ein anderes Vorgehen entschieden, um die Sicherheit der zum Teil kritisch erkrankten Patienten durch Ausfall von ganzen Belegschaften nicht zu gefährden. „Solche Abweichungen können zur Verunsicherung der Bevölkerung und des medizinischen Personals beitragen. Wir brauchen daher andere, praxistaugliche und gut umsetzbare Regelungen als die bisher bestehenden. Nur so können zukünftige Abweichungen verhindert werden“, sagt der Experte, der auch Leiter des Funktionsbereichs Intensivmedizin am Klinikum Nürnberg ist. Die DGIIN fordert daher eine Änderung der Regelungen für medizinisches Personal, das engen, ungeschützten Kontakt (≤2 Meter) zu einem bestätigten COVID-19-Fall im Rahmen der Pflege oder medizinischen Untersuchung hatte. Dafür bietet die Fachgesellschaft ihre Zusammenarbeit mit dem RKI an. Asymptomatische Kontaktpersonen sollten unter klar geregeltem Schutz und Überwachungsmaßnahmen weiterhin an der Patientenversorgung teilnehmen können.

Die DGIIN schlägt dafür klare Handlungsempfehlungen vor:

Asymptomatisches medizinisches Personal der Kategorie I des RKI nach Kontakt mit einer SARS-CoV-2-positiven Person muss unverzüglich auf SARS-CoV-2 getestet werden. Bei fehlenden Symptomen oder sonstigen Zeichen einer Infektion kann die betreffende Person zunächst weiter bis zum endgültigen negativen Testergebnis arbeiten. Sie muss dabei jedoch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Weiterhin sollte zweimal pro Tag Fieber gemessen und ein Gesundheitstagebuch geführt werden mit einer Dokumentation des allgemeinen Befindens. Die Kontaktpersonen werden außerdem gebeten, auch im häuslichen Umfeld Hygienemaßnahmen einzuhalten und auf den Besuch von größeren öffentlichen Veranstaltungen zu verzichten. Zudem muss alle zwei bis drei Tage ein Test der Person auf das Virus erfolgen.

„Sobald das Virus bei einer Kontaktperson nachgewiesen wird, muss eine häusliche Quarantänestellung erfolgen. Das gleiche gilt für Kontaktpersonen, die plötzlich Symptome zeigen. Diese müssen ebenfalls nach sofortiger Testung eine häusliche Quarantäne einhalten“, so John. Es verstehe sich von selbst, dass bei schweren Symptomen oder beim Vorliegen von Risikofaktoren und relevanten Vorerkrankungen für diese Fälle eine stationäre Behandlung erforderlich ist.

„Die DGIIN ist sich sehr wohl bewusst, welche Verantwortung das Robert-Koch-Institut bei seinen Empfehlungen tragen muss. Wir weisen aber auch darauf hin, dass solche Empfehlungen zukünftig dringend in Abstimmung mit den Fachgesellschaften und Verbänden entstehen sollten, insbesondere aus der Notfall- und Akutmedizin sowie Intensivmedizin“, appelliert John. Nur so können nach Ansicht der DGIIN die sehr komplexen medizinischen Abläufe sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung der gesamten Bevölkerung auf dem notwendigen hohen Niveau sichergestellt werden.

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