Die SFT informiert: Qualifizierung statt Kurzarbeit
Gefördert werden zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter, deren Berufsausbildung oder letzte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegt. Der Umfang der Qualifizierungsmaßnahme muss dabei mindestens 160 Stunden bzw. vier Wochen betragen und sich auf die Vermittlung zukünftiger Fähigkeiten der Mitarbeiter konzentrieren.
Die Agentur für Arbeit übernimmt für Unternehmen bis zu einer Größe von 249 Mitarbeitern bis zu 100 Prozent der Unterrichtskosten und bis zu 75 Prozent der Personalkosten während der Dauer der Weiterbildungsmaßnahme. Ab 250 Mitarbeitern gilt für die Betriebe eine andere Quote, doch auch hier umfasst der Zuschuss sowohl Lohn- als auch Qualifizierungskosten.
Förderwürdig sind u.a. GDS-IATA-Schulungen, die Weiterbildung zur Tourismus- und Hotelfachkraft inkl. Reiseleitung, aber auch Kurse zum Tourismus-Fachwirt (IHK) oder zur Servicefachkraft im Luftverkehr (Bodensteward/-ess). Eine Übersicht steht auf der Internetseite der Schule für Tourismus unter www.sft.berlin zum Abruf bereit. Für weitere Informationen wenden sich Arbeitgeber bitte an die Koordinatorin Katarzyna Brunsch, brunsch@sft.berlin, Telefon (030) 214 733 66.
Die SFT Schule für Tourismus Berlin GmbH zählt in Deutschland zu den wichtigen Bildungsträgern im Luft- und Reiseverkehr. In über 27 Jahren hat sie mehr als 4.000 Neu-, Wieder- und Quereinsteiger/innen ausgebildet, umgeschult oder qualifiziert. In der Branche ist sie darüber hinaus für ihre weiterführenden Qualifikationen (bspw. Ausbildung zum Fachwirt, IATA-Zertifikate, aktuelle Reservierungssysteme) bekannt.
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