Düngeverordnung: Mit der Landwirtschaft das Grundwasser schützen
„Die enorme Belastung des Wassers muss aufhören. Grundwasser ist unsere wichtigste Trinkwasserressource und Lebensmittel Nummer eins. Die Bundesländer sind aufgerufen, ihren Beitrag zur Umsetzung der Verordnung und zum Schutz unseres Grundwassers zu leisten.“ Das betrifft sowohl eine wissenschaftlich begründbare Ausweisung so genannter roter Gebiete, in welchen eine besonders hohe Nitratbelastung vorhanden ist oder weiter hinzukommt, als auch die systematische Weiterentwicklung und Verbesserung des Messstellennetzes. Der BUND fordert, sich auch beim Gewässerschutz am Verursacherprinzip zu orientieren. Die versprochene Bauernmilliarde der Bundesregierung sollte daher vor allem in Beratung und verbesserte Ausbringungstechnik auf den Höfen und nicht in den Aufbau weiterer Güllelager gesteckt werden.
Seit vielen Jahren weist der BUND auf die unzureichende Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie durch das deutsche Düngerecht hin. Auch der heute beschlossene Verordnungsentwurf wird das Problem im Grundsatz nicht dauerhaft lösen können. Dafür braucht es strukturelle Lösungen jenseits des Düngerechts. Zum Beispiel muss die Zahl der Tiere an die Fläche gebunden werden. Die Nutztierhaltung und auch der Ackerbau sind so umzubauen, dass sie den gesellschaftlichen Erwartungen an Tierwohl, Klima- und Umweltschutz entsprechen. Darum ruft der BUND die Politik dazu auf, sich intensiv mit den sehr guten Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung auseinanderzusetzen, anstatt diese weiter zu ignorieren. Bandt: „Der Umbau – auch im Ackerbau – muss nun endlich zum Wohle der Tiere, der Umwelt und auch der Bäuerinnen und Bauern begonnen werden.“
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