Verbraucher & Recht

Fake-Shops, Cold Calls und Co.: Corona ruft Abzocker auf den Schirm

Das öffentliche Leben wird durch das Corona-Virus zunehmend lahm gelegt. Während Offline-Shopping auf unbestimmte Zeit beschränkt ist, boomt das Online-Geschäft. „Diese außergewöhnliche Extremsituation nutzen dubiose Anbieter schamlos aus“, warnt Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Sie lassen keine Chance aus, um an das Geld der Verbraucher zu kommen.“

Die Rechtsexpertin geht davon aus, dass sich bald noch mehr dubiose Online-Angebote und Fake-Shops unter seriöse Webseiten mischen. „Wir beobachten, dass viele neue Internetseiten aufploppen, auf denen dubiose Anbieter scheinbar ausverkaufte Waren wie Desinfektionsmittel oder Atemschutzmasken zu sehr hohen Preisen anbieten“, so Siegert weiter. „Man will mit der Angst der Menschen das große Geschäft machen. Dabei muss es sich nicht zwingend um einen Fake-Shop handeln. Die Vorgehensweise ist jedoch ebenso moralisch verwerflich.“ Unseriöse Online Shops enthalten oft weder ein Impressum noch eine direkte Kontaktmöglichkeit zum Anbieter. Als Zahlungsmittel ist meist nur  Vorkasse möglich. Bei Fake-Shops erhalten Kunden nach der Bestellung meist keine Ware oder nur Ware in sehr schlechter Qualität. Ist das Geld einmal überwiesen, gibt es nichts zurück. Erfahrungsberichte andere Nutzer außerhalb der Webseite können helfen, die Seriosität zu beurteilen.

Auch Cold Calls und Telefonakquise sind aktuell wieder vermehrt an der Tagesordnung. „Wir wissen von Sparanlagen oder Kreditkarten, die unseriöse Geschäftemacher am Telefon verkaufen möchten – angeblich, weil Bargeld schon bald entwertet wird. Das ist natürlich nicht der Fall“, erklärt Siegert. „Auch hier wollen unseriöse Anbieter an das Geld und die Daten der Menschen.“ Telefonwerbung, der man nicht zugestimmt hat, muss man nicht einfach hinnehmen. In Deutschland gelten dafür  strenge Regeln. Melden Sie die Nummern der Bundesnetzagentur. Sie kann die Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. „Verbraucher, denen am Telefon ein Vertrag untergeschoben wurde, können diesen in der Regel 14 Tage lang widerrufen“, erklärt Siegert.

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