Freiwillige Beiträge fristgerecht zahlen
Besonders wichtig ist dieser Termin für Versicherte, die durch die Beitragszahlung ihre Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten wollen.
Allerdings ist dies nur für Versicherte möglich, die vor 1984 bereits 60 Beitragsmonate zurückgelegt hatten und seit dieser Zeit bis heute einen lückenlosen Versicherungsverlauf vorweisen können. Denn bereits bei einer Lücke von einem Monat kann der Anspruch verloren gehen.
Wann sich eine freiwillige Beitragszahlung lohnt, kann im Rahmen einer individuellen Beratung geklärt werden.
Den Antrag auf Beitragszahlung und weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei unserer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Info-Broschüre "Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile" ist kostenlos erhältlich bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland, Martin-Luther-Straße 2-4, 66111 Saarbrücken, unter der Service-Nummer 0800 1000 48 017 oder per E-Mail service@drv-saarland.de sowie über das Internet. Unter www.deutsche-rentenversicherung-saarland.de können Antragsformular und Broschüre heruntergeladen werden.
Die Deutsche Rentenversicherung Saarland als Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Träger der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung hat ihren Sitz in Saarbrücken.
Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ihr Haushalt zählt mit 2 Milliarden Euro (2020) zu einem der größten Haushalte im Saarland. Rund 440 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hier beschäftigt und engagieren sich für die Belange der sozialen Sicherheit.
Das Team der Deutschen Rentenversicherung Saarland berät die Versicherten kompetent und persönlich zu jeglichen Fragen bezüglich Rente, Reha, Altersvorsorge und Prävention.
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