Gut abgesichert als Schnupperkind in der Kita
Ein Versicherungsschutz liegt beispielsweise auch dann vor, wenn die Eltern während der Schnupperzeit anwesend sind sowie auf dem Weg zur Kita und auf dem Heimweg. Ein Antrag muss dafür weder von den Erziehungsberechtigten noch vom pädagogischen Personal ausgefüllt werden. "Der Unfallversicherungsschutz besteht wie bei allen Kindern, die eine Kita besuchen, per Gesetz und antragsfrei", so Franziska Lüdtke.
Das gilt beispielsweise auch für ehemalige Kindergartenkinder, die in ihrer früheren Kita während der Schulferien eine Stippvisite machen. "Ebenfalls abgesichert sind Geschwisterkinder, die wegen eines Notfalls stunden- oder tageweise zusammen mit den Kindergartenkindern betreut werden", so die Abteilungsleiterin.
Wie Inklusion in der Kita gelingt
Bildungseinrichtungen wie Kitas spielen auf dem Weg zur Inklusion eine wichtige Rolle: Hier kommen Kinder mit den unterschiedlichsten Möglichkeiten und Fähigkeiten zusammen; das gemeinsame Spiel ist Normalität. Damit Inklusion in der Kita gelingen kann, braucht es aber bauliche, organisatorische und personelle Ressourcen. Mit diesem Spannungsfeld beschäftigt sich das Schwerpunktthema der neuen Ausgabe KinderKinder und zeigt Beispiele gelungener Integration auf.
Nicht nur beim Thema Inklusion sollten Kita-Leitung, -Träger, Erziehende und Eltern Hand in Hand arbeiten und Sicherheit und Gesundheit in der Kita zum Thema Nummer eins machen. Das Tool der kommmitmensch-Dialoge aus der aktuellen Präventionskampagne der DGUV setzt genau dort an. Mit Hilfe eines strukturierten Verfahrens werfen alle Beteiligten einen Blick auf ihre Zusammenarbeit anhand von sechs Handlungsfeldern, die für Sicherheit und Gesundheit in der Kita bedeutsam sind.
Die Ausgabe 1/2020 von KinderKinder finden Sie hier: https://www.kinderkinder.dguv.de
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