Gut gemeint, schlecht gemacht: Akute Liquiditätsklemme im Mittelstand!
Entwurf zum Gesetz schließt Mittelstand aus
Der Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 24.03.2020 (BT-Drucksache 19/18110) wurde Ende letzter Woche zum Nachteil des Mittelstandes geändert. So wurde der Geltungsbereich des Leistungsverweigerungsrechts gegenüber dem ursprünglich Vorschlag auf „Kleinstbetriebe“ und „Verbraucher“ sowie Forderungen aus Dauerschuldverhältnissen eingeschränkt.
„Diese Einschränkung schließt den Mittelstand komplett aus, ohne dass eine praktikable und vor allem schnelle Lösung für die Bereitstellung der liquiden Mittel auch nur ersatzweise beschrieben ist. Die Durchleitung der von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel über die bisher vorhandenen Kanäle wird zu lange dauern.“, ist Eckhard Schwarzer, Präsident des MITTELSTANDSVERBUNDES, alarmiert.
„Ich nenne das unverantwortlich! Es ist inzwischen allen Sachverständigen und den an der Organisation der Hilfspakete beteiligten staatlichen Stellen und Verbänden klar, dass die Verteilung der dringend benötigten liquiden Mittel über die staatlichen Förderbanken und die Geschäftsbanken in der bisherigen Systematik länger dauern wird, als nur ein paar Wochen. Und genau da liegt das Problem: Die allermeisten mittelständischen Betriebe, die auf Grund der staatlich verordneten Geschäftsschließungen nicht mehr in der Lage sind, Umsätze und damit frische Liquidität zu erwirtschaften, brauchen das Geld nicht in 6 oder 10 Wochen sondern jetzt. Sofort!“, appelliert Schwarzer.
Er hatte jüngst gemeinsam mit dem MITTELSTANDSVERBUND unter Leitung von Günter Althaus, ehemaliger Präsident des Verbandes, die „Taskforce Liquidität für den Mittelstand“ ins Leben gerufen und gegenüber der Politik die Verbundgruppen als Multiplikatoren ins Spiel gebracht.
Diese könnten mit ihren bewährten Geschäftsverbindungen zu den Mitgliedern eine ideale Infrastruktur bieten, um 230.000 Unternehmen kurzfristig mit der Liquidität zu versorgen, die dort gebraucht wird.
Formales System nicht vorbereitet – Staat muss Zahlungsverpflichtungen einfrieren
Da unser formales System aktuell nicht auf eine solche Menge und die benötigte Geschwindigkeit vorbereitet ist, bleibt – sofern der Staat nicht umdenkt – gegenwärtig nur eine Möglichkeit: Der Staat muss kraft Gesetzes die Zahlungsverpflichtungen für die Masse der Wirtschaftssubjekte einfrieren, um dann in einem geordneten Verfahren die Bereitstellung der benötigten Hilfen umsetzen zu können. „Außer, es gelingt schnell und unmittelbar, die bürokratische Verteillogistik der Liquidität durch ein effizientes neues Verfahren zu ersetzen. Wir müssen für den hart betroffenen Mittelstand Zeit gewinnen!“, so Schwarzer.
Zusammenbruch des Wirtschaftssystems droht
Schwarzers dringender Appell an die Politik: „Kommt der Staat dieser Verantwortung nicht jetzt sofort nach, ist zu befürchten, dass wir eine „Zahlungs-Anarchie“ erleben werden, also ein chaotisches Verhalten mit Zahlungsausfällen und Zahlungsverweigerung – mit einem hohen Risiko für einen Zusammenbruch des Wirtschaftssystems. Es drängt die Zeit!“
„Die gestern vom Bundestag verabschiedete Fassung des Gesetzes ist vom Ansatz her zwar hervorragend, aber in den angesprochenen Punkten eindeutig nicht zu Ende gedacht und zu kurz gesprungen. Dies hat fatale Folgen für den gesamten deutschen Mittelstand!“, so Schwarzer weiter.
Er appelliert an die Politik mit Blick auf die morgige Bundesratssitzung: „Treten Sie bitte beherzt für den Mittelstand ein und schützen sie ihn und seine für unsere Wirtschaft unverzichtbaren zahlreichen Betriebe und Unternehmensverbünde.“
Die Alternative: Vereinfachtes Auszahlungsverfahren und 100 % Haftungsübernahme durch den Staat
Schwarzer fordert: „Orientiert Euch am Schweizer Modell!“ Die Schweiz hat eine direkte und einfache und zu 100 Prozent von Staat garantierte Haftungsübername eingerichtet – verbunden mit einer sofortigen Auszahlung durch die Hausbank des Mittelständlers vor Ort. In Deutschland könnten zudem die Verbundgruppen des kooperierenden Mittelstandes neben den Banken als zusätzliche Auszahlungsstelle zur Verfügung stehen und das System entlasten. Dies wäre für alle Beteiligten in der gesamten Produktions-, Zuliefer- und Handelskette die schnellste und vor allem die beste Lösung im Sinne unserer Volkswirtschaft.
Festhalten an Auszahlung über KfW führt zu Chaos
Ein Festhalten an den komplizierten Auszahlungswegen über die KfW in Verbindung mit der Einschränkung der Haftungsübernahme auf 90 % dauert in der Abwicklung zu lange und führt ins Chaos.
„Taskforce Liquidität für den Mittelstand“
DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. hat die „Taskforce Liquidität für den Mittelstand“ ins Leben gerufen und vertritt als Spitzenverband der deutschen Wirtschaft in Berlin und Brüssel die Interessen von ca. 230.000 mittelständischen Unternehmen, die in rund 310 Verbundgruppen organisiert sind. Mit der Leitung der Taskforce beauftragt ist Günter Althaus, ehemaliger Präsident des MITTELSTANDSVERBUNDES. Die kooperierenden Mittelständler erwirtschaften mit 2,5 Mio. Vollzeitbeschäftigten einen Umsatz von mehr als 507 Mrd. Euro (rund 18 Prozent des BIP) und bieten 430.000 Ausbildungsplätze. Vorstände führender Kooperationen arbeiten gemeinsam daran, schnell Hilfe zu organisieren. Aus dem Kreis der Verbundgruppen dabei sind ANWR GROUP eG, Dr. Daniel Terberger (KATAG AG), Dr. Alexander von Preen (INTERSPORT Deutschland eG), Eckhard Schwarzer (DATEV eG), Dr. Andreas Trautwein (E/D/E GmbH), Franz-Josef Hasebrink (EK/servicegroup eG), Frank Bermbach (MHK Group AG), Dr. Benedikt Erdmann (Soennecken eG) und Markus Tkotz (MARKANT Handels AG).
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