Firmenintern

Hilfen für vom Coronavirus betroffene Unternehmen

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg zählt zur Zeit täglich rund 150 bis 250 Anfragen von Unternehmen, die die Auswirkungen des Coronavirus auf ihre Geschäfte zu spüren bekommen. „So langsam wird es für Unternehmen kritisch, was ihren Fortbestand angeht“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Besonders betroffen sind etwa Hotel- und Gastronomie, Reiseveranstalter und der Messebau, zunehmend aber auch der Einzelhandel und das Dienstleistungsgewerbe. Rosentock: „Besonders die kleinen Unternehmen und die Einzelunternehmerinnen und -unternehmer treffen die teilweise dramatischen Umsatzrückgänge. Wir beraten insbesondere zu den Bereichen Liquidität und mögliche Zuschüsse, aber auch zur vereinfachten Beantragung von Kurzarbeitergeld. Hinzu kommen Anfragen zu Prüfungen, Schulschließungen oder der Kinderbetreuung sowie verstärkt die mögliche Schließung von Geschäften und Unternehmen.“

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg fordert einen Notfallfonds für Kleinstunternehmen in Ergänzung zum Schutzschild-Paket der Bundesregierung. „Wir begrüßen das Hilfspaket der Koalition, das mit milliardenschweren Investitionen Unternehmen unterstützen soll und den am 13. März beschlossenen Gesetzentwurf zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld. Gerade bei Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständigen greift das aber zur kurz: Sie haben vielfach keine oder nur noch sehr geringe Aufträge, so dass sie auch keine Kredite bekommen dürften. Wir brauchen sehr schnell einen staatlichen Notfallfonds, der diesen Kleinstunternehmerinnen und -unternehmern unbürokratisch für die kommenden Wochen und Monate Überbrückungsgelder bzw. direkte Hilfe zum Lebensunterhalt auszahlt. Damit würde das bereits sehr gute Schutzschild-Paket der Bundesregierung um einen wichtigen Punkt ergänzt“, fordert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille.

Die IHK appelliert ferner an die Hausbanken, die von Bürgschaftsbank und NRW.Bank zugesagten Liquiditätshilfen schnell und unbürokratisch umzusetzen. „Auch die Finanzämter könnten Unternehmen durch Stundungen, Ratenzahlungen und weiteren unbürokratischen Regelungen entgegen kommen“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer.

Informationen gibt es für Unternehmen auf der Webseite unter www.ihk-bonn.de, Webcode @3510, oder auf der Facebook-Seite der IHK.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IHK Bonn/Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2284-139
Telefax: +49 (228) 2284-124
http://www.ihk-bonn.de

Ansprechpartner:
Claudia Engmann
Hauptgeschäftsführung/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 2284-139
Fax: +49 (228) 2284-124
E-Mail: engmann@bonn.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel