Hochwasser – Alarm- und Einsatzpläne
Im Rahmen des Hochwassertrainernetzwerks der DWA wurde unter den verschiedenen Akteur*innen der eindeutige Bedarf an einheitlichen Strukturen und Vorgaben zur Koordinierung der Einsätze von Kräften des Katastrophenschutzes identifiziert. Einheitliche Standards zur Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen wären erforderlich, im Hinblick auf das föderale System und die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten scheint dieser Ansatz jedoch zu ambitioniert. Die hier vorgeschlagene Idee verfolgt daher das Ziel, abgestimmte Empfehlungen zu entwickeln, mit deren Hilfe die zuständigen Stellen der Kreise und kreisfreien Städte Alarm- und Einsatzpläne für Hochwasserereignisse entwickeln können. Die Ergebnisse sollen in Form einer Handlungshilfe (als Themenband) zusammengefasst und veröffentlicht werden. So sollen folgende Dinge sichergestellt werden:
1. Vollständigkeit der notwendigen Inhalte eines Alarm- und Einsatzplans 2. Hinweise und Vorschläge zur praktischen Umsetzung verschiedener Aspekte der Alarm- und Einsatzpläne
3. Sicherstellung der Einbindung aller notwendigen Akteur*innen in der Hochwasservorsorge
4. Beschreibung und Definition der notwendigen Einsatzmaßnahmen bei der Deichverteidigung und im Rahmen von Hochwassereinsätzen generell
Die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und der damit verbundene Einsatz entsprechender Einheiten sind als ein wichtiger Bestandteil in den Vorgaben zur Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie festgeschrieben. Eine Vereinheitlichung der Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen würde zur Optimierung der Einsatzabläufe bei Einsätzen von Einheiten der Gefahrenabwehr führen. Somit kann eine nachhaltige Verbesserung der Abwehrmaßnahmen zum Beispiel in der Deichverteidigung erreicht werden. Zudem stellen Alarm- und Einsatzpläne ein äußerst wichtiges Mittel der Hochwasservorsorge dar, zu dem es bisher aus Sicht der DWA keine detaillierten Regelungen gibt. Die Aufstellung eines solchen Alarm- und Einsatzplans sowie dessen Vollständigkeit und Plausibilität könnten nicht auch zuletzt im Rahmen des DWA-Audits "Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen" zum Tragen kommen.
Für das DWA-Hochwassertrainernetzwerk würden solche Vorgaben gemäß Nr. 3 auch die Möglichkeit bieten, daraus einheitliche Mindeststandards für die Ausbildung im abwehrenden Hochwasserschutz zu entwickeln, insbesondere zur Definition der notwendigen Expertise von Fachberater*innen für Hochwasserschutz und Deichverteidigung. Diese Mindeststandards sollen durch die Mitglieder des Trainernetzwerkes in den Ausbildungen der jeweiligen Organisationen der Gefahrenabwehr und weiteren Einrichtungen implementiert werden. Die Festlegung der Expertise für die Fachkräfte des Katastrophenschutzes durch die DWA steht im engen Bezug und in der logischen Schlussfolgerung aus dem DWA-Merkblatt 507 „Deiche an Fließgewässern – Teil 1: Planung, Bau und Betrieb (Dezember 2011)“ – hier speziell im Zusammenhang mit dem Hinweis auf die Notsicherung von Deichen. Querbezüge gibt es außerdem zu mehreren Arbeitsgruppen der DWA im Fachausschuss HW 4, darunter insbesondere:
• DWA-AG HW-4.1 „Risikokommunikation“
• DWA-AG HW-4.4 „Hochwasserschäden“
• DWA-AG HW-4.6 „Audit Hochwasser“
• DWA-AG HW-4.8 „Hochwasserpass
Daher ist die Ansiedlung der neu zu gründenden Arbeitsgruppe im Fachausschuss
HW-4 nur folgerichtig und bietet für die neue und für die bestehenden Arbeitsgruppen nützliche Synergien.
Als Plantermin für eine konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe „Aufstellen von Alarm- und Einsatzplänen“ haben die Beteiligten den 7. Mai 2020 in der Bundesgeschäftsstelle der DWA in Hennef vorgesehen. Ergänzende Vorschläge und Hinweise zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessent*innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Tel. 02242/872-161, Fax 02242/872-184, E-Mail: barion@dwa.de,
Internet: w w w. dwa. de
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