Freizeit & Hobby

Hund und Pferd am Strand

Wie in jedem Jahr endet wieder am 01.April die Möglichkeit die Strände in der Gemeinde Timmendorfer Strand mit Hund und Pferd zu erkunden. In dem Zeitraum vom 01. April bis 30. September ist das Reiten an den Ostseestränden nicht mehr zulässig und Hunde dürfen nur noch an die ausgewiesenen Hundestrände mitgebracht werden.

In der Gemeinde sind auf zwei Strandabschnitten Hundestrände eingerichtet, die für freies, unangeleintes, aber rücksichtsvolles Spielen und Toben mit den Vierbeinern zur Verfügung stehen.

Die zwei Hundestrand-Abschnitte der Gemeinde Timmendorfer Strand befinden sich an den Strandzugängen Nr. 3 (bei der Strandkorbvermietung Axel Sommer) und Nr.54 (bei der Strandkorbvermietung Klaus Häberle). Weitere Informationen zu den Hundestränden sind unter https://timmendorfer-strand.de/strand/hundestraende/ zu finden.

Für ein friedliches und rücksichtsvolles Miteinander bitten wir Sie die „Hunde-Etikette“ zu beachten. Nicht jeder ist mit Hunden vertraut – manche Mitmenschen und auch Hunde haben Respekt vor anderen Hunden oder haben sogar schlechte Erfahrungen gemacht. Daher seien Sie mit Ihrem Hund verantwortungsvoll, umsichtig und rücksichtsvoll gegenüber Ihren Mitmenschen.

Daher geht es auch nicht überall ganz ohne Leine. Auf den Strandpromenaden, im Niendorfer Hafen, in Naturschutzgebieten und innerhalb anderer, öffentlicher Anlagen wie Parks und Fußgängerzonen muss der Hund an der Leine geführt werden. Das Gleiche gilt auch bei Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln, .in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen sowie auf Friedhöfen und Märkten und Messen.

Der Umwelt und anderen Mitmenschen zu Liebe sind die Hinterlassenschaften Ihres Hundes selbstverständlich zu entfernen. Gerade hier sind die Hundehalter gefordert, Verantwortung für ihr Tier und für die Allgemeinheit zu übernehmen. Im gesamten Gemeindegebiet verteilt stehen kostenfreie Beutelspender zur Verfügung, sowie extra für Hundekot vorgesehene Restmüllbehälter. Verstöße werden mit Bußgeldern belegt.

„Um ein friedvolles Miteinander in der Gemeinde zu gewährleisten, weise ich darauf hin, dass Hundehalter zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften mit Kontrollen durch unsere Ordnungskräfte rechnen müssen. Hundehalter, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, sei es hinsichtlich des Anleinens oder bei der Beseitigung des Hundekots, müssen mit Sanktionen rechnen. Bitte haben Sie Verständnis für ordnungsbehördliche Maßnahmen. Sie dienen dem Schutz aller Mitbürgerinnen und Mitbürger,“ teilt Michèl Soltmann, Leiter der Ordnungsbehörde der Gemeinde Timmendorfer Strand mit.

Die Gemeinde Timmendorfer Strand belangt uneinsichtige Hundehalter mit Bußgeldern ab 35 Euro. Je nach Verstoß und Häufigkeit können auch Bußgelder von mehreren hundert Euro verhängt werden.

Bei Fragen zu diesem Thema ist der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand unter der Telefonnummer 04503/807-100 oder per Mail an info@timmendorfer-strand.org. erreichbar.

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