Korrekturen im parlamentarischen Verfahren erforderlich
Die Grundrente sollte wegen ihrer vielen Mängel und Ungerechtigkeiten am besten gar nicht eingeführt werden. Mindestens müssen im parlamentarischen Verfahren deutliche Korrekturen erfolgen, um den Kosten- und Bürokratieaufwand zu verringern. Insbesondere sollte die Grundrente nur für den zukünftigen Rentenzugang und nicht auch für den Rentenbestand gelten, so wie dies auch sonst bei rentenrechtlichen Änderungen regelmäßig der Fall ist. Da derzeit nur ein Prozent aller über 65-Jährigen mit mindestens 35 Erwerbsjahren auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, besteht bei diesen Rentnern kein relevanter Handlungsbedarf.
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