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Medienrat bestätigt medienrechtliche Unbedenklichkeit von angezeigten Programmstrukturveränderungen bei „RADIO SALÜ“ und „CLASSIC ROCK RADIO“ und verlängert Frequenzzuweisungen für „City Radio Homburg“ und „City Radio Neunkirchen“

Der Medienrat der Landesmedienanstalt Saarland hat in seiner Sitzung vom 5. März 2020 von der RADIO SALÜ – Euro Radio Saar GmbH angezeigte beabsichtigte programmliche Änderungen bei den Programmen „RADIO SALÜ“ und „CLASSIC ROCK RADIO“ als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.

Die geplanten Veränderungen sollen mit Blick auf die Entwicklungen des Hörfunkmarktes dazu dienen, durch den optimalen Einsatz personeller und inhaltlicher Kapazitäten die Eigenständigkeit der beiden Programme zu erhalten, zu optimieren und nach Möglichkeit weiter auszubauen und damit dem Anspruch nach unabhängiger Berichterstattung sowie hoher journalistischer Qualität auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiterhin gerecht zu werden.

Beide Programme sollen künftig von einer zentralen Nachrichtenredaktion in den Studios von RADIO SALÜ beliefert werden. Damit sollen bei einer gleichbleibenden Mitarbeiterzahl zusätzliche Kapazitäten für Recherchen geschaffen werden. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Nachrichtensendungen beider Programme sollen davon unberührt bleiben, vor allem auch im Hinblick auf die Produktion von Nachrichteninhalten mit Schwerpunkten aus der Großregion (Saar-Lor-Lux-Report und Saar-Lor-Lux-Live).

Der Medienrat hat zudem die Zuweisung der UKW-Frequenz Neunkirchen 94,6 MHz zur täglich 24-stündigen Ausstrahlung des Hörfunkvollprogramms „Radio Neunkirchen“ sowie die Zuweisung der UKW-Frequenz Homburg 89,6 MHz zur täglich 24-stündigen Ausstrahlung des Hörfunkvollprogramms „Radio Homburg” an die Funkhaus Saar GmbH bis zum 04. März 2030 verlängert. Diese Zuweisungen erlöschen vorzeitig, wenn durch eine landesgesetzliche Regelung ein Zeitpunkt für die endgültige Umstellung von der analogen auf eine ausschließlich digitale terrestrische Hörfunkverbreitung im Saarland bestimmt wird, der vor dem Ablauf der Zuweisungsfrist liegt.

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