Ohrstöpsel, Schutzbrille, Helm & Co.
Zunächst sollten in einem Betrieb alle technischen und organisatorischen Präventionsmaßnahmen ausgeschöpft sein, bevor eine PSA zum weiteren Schutz vor Restrisiken verwendet wird. Drei wichtige Faktoren sind dabei zu berücksichtigen: Eine PSA muss genau passen, die Schutzfunktion muss gegeben sein und diese sollte möglichst lange wirken. Die Realität sieht oft anders aus. Denn PSA wird häufig als sehr störend empfunden. Dagegen hilft nur, diese individuell anzupassen, damit sie auch getragen wird.
Ein gutes Beispiel dafür ist der Gehörschutz. Ohrstöpsel aus Spendern vor Betriebsbereichen mit erhöhter Lärmexposition werden oft lose ins Ohr gesteckt und entfalten so überhaupt keine Wirkung. Eine Otoplastik dagegen ist eine individuell vom Fachmann angepasste PSA, die den äußeren Gehörgang dicht verschließt und das Innenohr optimal schützt. Ähnlich verhält es sich bei Schutzschuhen. Ein Orthopädieschuhmacher verwendet zur Anpassung eines Schutzschuhs nur Komponenten aus einem geprüften System (Baukasten). Besonders wichtig ist das, wenn zusätzlich Einlagen eingepasst werden müssen. Es dürfen keinesfalls die privaten verwendet werden, sondern spezielle, die von einem Orthopädieschuhmacher entsprechend in einen neuen Schuh so eingefügt werden, dass medizinische Anforderungen und die Anforderungen an einen Schutzschuh gemäß Baumusterprüfung erfüllt sind. Auch Schutzbrillen, die von Beschäftigten über ihrer Korrekturbrille getragen werden, empfinden diese oft als unangenehm, da sie als sichtbehindernd wahrgenommen werden. Besser sind hier Schutzbrillen mit entsprechenden Dioptrien, vom Augenoptiker individuell hergestellt und angepasst. So wird nicht nur die Sehstärke auf seinen Träger abgestimmt, sondern auch das Gestell auf die Kopfform.
Neben Gehörschutz, Schutzschuhen und Schutzbrillen, die das Innenohr, die Füße und Augen vor Gefahren schützen, sind bei bestimmten Tätigkeiten auch die Verwendung von PSA für Kopf und Hände notwendig. Auf Baustellen darf daher nie ein Helm fehlen, denn der Kopf ist sehr empfindlich und schon durch vergleichsweise kleine Verletzungen können große Schädigungen, speziell des Hirns, hervorgerufen werden. Bei Unfallfolgen sind zu 40 Prozent die Hände betroffen. Deshalb sollten bei der jeweils gefährdenden Tätigkeit entsprechende Schutzhandschuhe getragen werden. Es gibt diese gegen Einwirkung von Gefahrstoffen, gegen Schnittverletzungen, gegen Verbrennungen oder auch gegen Stromeinwirkung. Aber Vorsicht: Nie Handschuhe bei der Arbeit an rotierenden Maschinen tragen, denn diese könnten gemeinsam mit den Händen eingezogen werden.
Haltbarkeit und Pflege der PSA sind ein weiterer wichtiger Garant für deren Wirkung. Der Hersteller versieht die PSA mit einem entsprechenden Haltbarkeitshinweis. Ist dieser nicht (mehr) vorhanden, sollte die Betriebsanweisung dazu eine Regelung enthalten. Lagerzeiten, Lagerbedingungen, Witterungseinflüsse, Pflegezustand und Art des Einsatzes sind Faktoren, die für den Alterungsgrad der PSA maßgeblich sind. Aber sehr wichtig ist es auch, auf spezielle Reinigungsverfahren zu achten. Schutzkleidung darf nur in Industriewäschereien gereinigt werden und sie verliert ihre Schutzfunktion nach einer bestimmten Anzahl von Wäschen/Reinigungen. Otoplastiken beispielsweise müssen nach spätestens vier Jahren ausgemustert werden, andere PSA nach der Nutzung entsprechenden, individuellen Faktoren.
Der komplette Artikel "P(asst), S(chützt), A(ltert)" über die "richtige" Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist nachzulesen in etem 1.2020 – Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) unter http://etem.bgetem.de. Dort findet sich auch das DGUV Regelwerk zu Schutzkleidung und -ausrüstung und weitere hilfreiche Links zu den Beratungsangeboten der BG ETEM.
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