Schulterschluss für die 24-Stunden-Betreuungskräfte
Durch die derzeitigen Grenzschließungen und Reisebeschränkungen können viele dieser Betreuungskräfte nicht oder nur noch beschränkt nach Deutschland reisen, mit gravierenden Auswirkungen für die versorgten Menschen und die gesamte Versorgungslandschaft in Deutschland. Denn weder die ambulanten Dienste, noch die stationären Einrichtungen oder die pflegenden Angehörigen können dies auffangen.
Im Angesicht dieser besonderen, bislang nie dagewesenen Krisenzeit, bedarf es eines Schulterschlusses von Anbietern, Betreuungskräften, Verbänden und Kostenträgern. Wir bedauern in diesem Zusammenhang die teilweise aufkommenden Egoismen und Versuche, die Krise für scheinbare individuelle Vorteile auszunutzen. Wir teilen die zwischenzeitlich aufkommenden Äußerungen einiger Verbände nicht, die den Eindruck vermittelten, nur von ihnen registrierte Betreuungspersonen dürften noch nach Deutschland kommen. Wir können die Irritationen gut verstehen, die angesichts dieser Aussagen bei Bundestagsabgeordneten, Kostenträgern und Entscheidern in den Verwaltungen entstanden sind und hoffen, dass diese ausgeräumt werden konnten.
Gerade in diesen Zeiten der besonderen Herausforderung sollte nicht versucht werden, Unternehmen gegeneinander auszuspielen und die Krise für Fehlinformationen zu nutzen. Prof. Isfort hat das in einem Interview treffend formuliert: "Die Betreuungskräfte sind und waren immer schon systemrelevant.“ Und dabei spielt es keine Rolle, wie sie aktuell beschäftigt sind. „Sie seien einfach als Personen hier in Deutschland systemrelevant, weil nur sie das Versorgungssystem der Pflegebedürftigkeit stabilisieren.“ (Quelle https://www.tagesschau.de).
Wir bitten die Bundesregierung und die Länderchefs bei der heutigen Bundesratssitzung darum, eine Lösung für alle betroffenen Familien und Betreuungskräfte zu finden und mit den osteuropäischen Nachbarn gangbare Wege zu vereinbaren.
Wir bitten zudem nachdrücklich darum, dass das aktuelle Gesetzgebungsverfahren dafür genutzt wird, dass ambulante Pflegedienste die Erlaubnis erhalten, für Leistungen der Grundpflege, und insbesondere der hauswirtschaftlichen Betreuung, Betreuungskräfte beauftragen zu dürfen. Um die ambulante Versorgung sicherzustellen, müssen zugelassene Pflegedienste umgehend die Möglichkeit erhalten, auch mit nicht zugelassenen Dienstleistern kooperieren zu dürfen und Grundleistungen delegieren zu können.
Zudem brauchen wir unmittelbar nach dieser Krise einen Schulterschluss für ein bundeseinheitliches Hausbetreuungsgesetz. Gerade diese Krise zeigt, dass diese Unterstützung durch Hausbetreuungskräfte systemrelevant ist und auch als solche gesetzlich geregelt und verankert werden muss.
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