Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte
Die Sozialpartnerschaft ist einer der Eckpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Staatsregierung, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben sich in Krisenzeiten stets gemeinsam und kraftvoll für das Gemeinwohl eingesetzt. Die Gesundheit der Menschen, die verlässliche Versorgung der Bevölkerung sowie rasche Hilfen für Unternehmen und deren Beschäftigte sind das Gebot der Stunde. Jetzt brauchen Menschen Sicherheit. Auf unsere Arbeits- und Sozialstandards ist Verlass. Wir wollen die gelebte Partnerschaft in den Betrieben erhalten und mit starken Belegschaften für die Zeit nach der Corona-Krise gewappnet sein. Unterschiedliche Interessen werden in dieser besonderen Situation hinten angestellt. Wir wollen, wie schon in der Finanzkrise 2008/2009 gemeinsam dazu beitragen, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen abzufedern und zu stabilen Verhältnissen zurückzukehren. Bund und Land stellen eine Vielzahl von Sofort-Instrumenten zur Verfügung, um die Beschäftigung und Ausbildung in den Betrieben und die Liquidität der Unternehmen zu stabilisieren. Greifen keine vorrangigen Hilfen, sichert die Grundsicherung für Arbeitsuchende den Lebensunterhalt.
Wir wissen, dass die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld und staatlichen Liquiditätshilfen für viele Unternehmen, deren Beschäftigte und Arbeitnehmervertretungen Neuland ist. Wir ermutigen die Firmen, das für alle – auch klein- und mittelständische Betriebe – außerordentlich flexible und vorteilhafte Instrument der konjunkturellen Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen, um Kündigungen zu vermeiden. Gleichzeitig verweisen wir darauf, dass die neu geschaffenen, sofort und niederschwellig beantragbaren Fördermittel gerade Arbeitsplätze erhalten sollen.
In diesen Tagen steht der Schutz der Gesundheit ganz oben. Nach dem Abklingen der Pandemie geht es darum, entschlossen daran zu arbeiten, die Grundlage unserer Gesellschaft und unseres Wohlstandes zu sichern und wieder zu stärken.
Staatsregierung und Sozialpartner werden alles unternehmen, um die bereitgestellten Hilfen sofort und zielgenau in den Unternehmen wirksam werden zu lassen. Nutzen Sie die Instrumente und Informations- und Beratungsangebote, vermeiden Sie Kündigungen!
Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie auch auf unserer Homepage www.sachsen.dgb.de
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