Kommunikation

So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

Egal ob Web-Dienste, soziale Netzwerke, Online-Shops oder Messenger – im Laufe eines (digitalen) Lebens sammeln sich so einige Online-Accounts an. Aber was passiert eigentlich mit Benutzerkonten, wenn der Inhaber verstirbt? Ist vorab nicht alles geregelt, stehen die Erben vor der schwierigen Situation, zu klären, welche Benutzerkonten es gibt, was damit geschehen soll, welche davon Kosten verursachen und wie die jeweiligen Zugangsdaten lauten.

Auch wenn es sich um eine unangenehme Beschäftigung handelt, vereinfacht es vieles, wenn Nutzer sich frühzeitig mit ihrem digitalen Nachlass auseinandersetzen. Alexander Kuch vom Onlineportal teltarif.de sagt: "Wer eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Betreuungsverfügung aufsetzt, eine generelle Vollmacht erteilt und alle wichtigen Dokumente an einem Ort deponiert, der den Erben bekannt ist, trifft für seine Online-Accounts eine angemessene Vorsorge." Angehörige, die digitale Accounts eines Verstorbenen übernehmen, sollten sich zuerst einen Überblick verschaffen und allem, was mit Geld und Geschäften zu tun hat, Priorität einräumen. Der Zugriff auf das (Online-)Bankkonto kann dabei helfen, herauszufinden, welche Verträge und Abos existieren. Das ist schon allein deswegen wichtig, weil Erben in der Regel alle finanziellen Verpflichtungen des Verstorbenen erfüllen müssen. "Auch um Accounts mit hoher Missbrauchsgefahr wie beispielsweise E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Messenger und Internet-Foren muss sich gekümmert werden", merkt Kuch an. Ebenso um Konten, bei denen Bank- oder Kreditkarten hinterlegt worden sind – dazu zählen insbesondere Online-Shops. Newsletter-Abonnements sind eher zweitrangig zu behandeln, da diese selten für eigene Zwecke ausgenutzt werden. Damit die Erben möglichst wenig im Dunklen stochern müssen, empfiehlt es sich zu Lebzeiten, ein Verzeichnis aller Account-Zugangsdaten inklusive Hinweisen zu Zweifaktor-Authentifizierung und Sicherheitsfragen sowie -antworten anzulegen. Ob es sich um eine schriftliche oder elektronische Liste handelt, bleibt jedem selbst überlassen. Wichtig ist, dass diese zum Schutz vor Missbrauch an einem sicheren Ort verwahrt wird, die Erben Zugriff darauf haben und gegebenenfalls die erforderlichen Zugangsdaten kennen.

Ist alles geregelt, sollten sich die offiziellen Erben mittels Sterbeurkunde und Erbschein Zugang zum Bankkonto sowie zum E-Mail-Account des Verstorbenen verschaffen. Der Zugriff auf die Haupt-E-Mail-Adresse ermöglicht es den Angehörigen, bei Webdiensten die Passwort-Zurücksetzen-Funktion zu nutzen, um so Zugang zu weiteren Accounts zu erhalten. Im Umgang mit den übernommen Accounts ist die größtmögliche Sensibilität gefragt. Oft ist es ratsam, Profile in Social Communities im "Gedenkstatus" einzufrieren statt zu löschen. So haben Freunde und Bekannte auch im Netz einen Ort zum Erinnern. Kuch sagt abschließend: "Mit dem Tod des Nutzers bleiben seine Online-Accounts zunächst bestehen, denn in der Regel erfährt der Plattform-Anbieter nicht vom Ableben des Kontoinhabers. Daher sollten sich Account-Besitzer bereits zu Lebzeiten Gedanken machen, was mit diesen nach dem eigenen Tod geschehen soll. So werden auch die Angehörigen entlastet, die sonst vor einer schier unlösbaren Aufgabe stehen würden."

Weitere Informationen gibt es hier: https://www.teltarif.de/…

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

teltarif.de Onlineverlag GmbH
Brauweg 40
37073 Göttingen
Telefon: +49 (551) 51757-0
Telefax: +49 (551) 51757-11
http://www.teltarif.de

Ansprechpartner:
Lisa Hinze
Telefon: +49 (551) 51757-14
Fax: +49 (551) 51757-11
E-Mail: presse@teltarif.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel