Mobile & Verkehr

Umweltbonus: So erfolgt die Antragsstellung

Seit dem 19.02.2020 ist die Erhöhung der E-Auto-Prämie in Kraft getreten. Politik und Autoindustrie wollen mit höheren Kaufprämien für E- Autos die Elektromobilität in Deutschland fördern. Der Umweltbonus wird zur Hälfte durch die Automobilhersteller und den Bund, hier BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, finanziert. 

Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert welche Fahrzeuge gefördert werden, wie hoch die Finanzierung ist und wie die Antragsstellung erfolgt. 

Welche Fahrzeuge werden gefördert und wie hoch ist die Förderung:
Nicht jedes Fahrzeug wird mit dem Umweltbonus gefördert. Das Elektroauto muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA stehen. Nur Neuwagen mit einem Netto-Listenpreis von nicht mehr als 65.000 Euro werden durch die E-Auto-Prämie gefördert. Nach Angaben der Bundesregierung werden Autos mit Elektroantrieb und Brennstoffzelle bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro mit 6.000 Euro gefördert. Für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis über 40.000 Euro sind es 5.000 Euro. Bei Plug-in-Hybriden mit einem Neupreis bis zu 40.000 Euro erhöht sich der Zuschuss auf 4.500 Euro. Liegt der Nettolistenpreis darüber, gibt es einen Zuschuss von 3.750 Euro. 

Wer ist antragsberechtigt:
Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen ist und die dieses Fahrzeug sechs Monate halten, sind antragsberechtigt. Laut BAFA sind die neuen Fördersätze für alle Fahrzeuge anwendbar, die erstmals ab dem 5. November 2019 zugelassen worden sind. Spätestens ein Jahr nach Zulassung muss der Antrag gestellt worden sein.

Wie erfolgt die Antragsstellung:
Der Antrag kann ausschließlich elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, gestellt werden. Für die Antragstellung müssen folgende Dokumente im Online-Portal hochgeladen werden:
• Kopie des Kaufvertrages, Voraussetzung ist, das Fahrzeug muss gekauft und zugelassen sein. 
• Kopie der Rechnung und Zulassungsnachweis auf den Antragssteller (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief). 
• Eine Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben muss ausgedruckt, unterschrieben und anschließend hochgeladen werden.
Wichtig ist, dass von der Prämie nur profitiert, wer sein gefördertes Elektromobil mindestens neun Monate nach Kauf behält.
Nach erfolgreicher Prüfung wird das Geld auf das Konto des Antragsstellers überwiesen. Der Umweltbonus läuft bis Ende 2025.

 

Über den ACE Auto Club Europa e.V.

Der ACE Auto Club Europa ist Mobilitätsbegleiter aller modernen mobilen Menschen. Wir bieten unseren über 630.000 Mitgliedern klare Orientierung, sichere Hilfe und zuverlässige Lösungen. Die Kernthemen des Clubs sind die klassische Pannen- und Unfallhilfe sowie Verkehrssicherheit, Elektromobilität, neue Mobilitätsformen und Verbraucherschutz.

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