Verbraucher & Recht

Vater ist nicht gleich Vater

Erbt ein Kind von seinem biologischen, aber nicht rechtlichen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung. Vielmehr wird nach der Steuerklasse III besteuert. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) laut ARAG Experten weiter entschieden hat, gilt dasselbe, wenn der biologische Vater seinem Kind zu Lebzeiten eine Schenkung macht (BFH, Az.: II R 5/17).

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