„Verbraucher und Reisebüros dürfen nicht zu zinsfreien Nothilfebanken der Reiseveranstalter und Airlines gemacht werden“
Die VUSR-Vorsitzende legt großen Wert darauf, dass den Kunden der Anspruch auf Rückzahlung von bereits geleisteten Beträgen bei Pauschalreisen BGB 651h erhalten bleibt und sie diese zeitnah rückerstattet bekommen. „In einer Zeit, in der die Kunden selbst nicht wissen, wie es weitergeht, kann man nicht erwarten, dass Kunden und Reisebüros zu Banken der Veranstalter gemacht werden“, moniert Marija Linnhoff. „Hier muss die Bundesregierung als Bürge für die Veranstalter im Hinblick auf die zu erstattenden Kundengelder sowie die Provisionen eintreten, denn die Bundesregierung hat es wieder einmal wider besseren Wissens versäumt, eine funktionierende Kundengeldabsicherung zu verabschieden.“
Marija Linnhoff tritt vehement für die Belange der rund ca. 20.000 betroffenen selbstständigen Reiseverkäufer ein, deren liquide Mittel seitens der Veranstalter abgebucht werden, ohne die Kundengelder zu erstatten. „Es kann nicht angehen, dass sie sich zur Rettung der Reiseveranstalter und Airlines opfern müssen“, betont Marija Linnhoff. „Somit ist es allerhöchste Zeit, dass die Bundesregierung faire und konsequente Maßnahmen ergreift und die gesamte Reisebranche damit zugleich in ihrer großen Krise stützt.“
Der Verband unabhängiger selbständiger Reisebüros e.V. (VUSR) fördert Reisevermittler in gewerblichen, politischen, wirtschaftlichen, beruflichen und rechtlichen Belangen. Gegründet wurde er während der Umsetzungsphase der Pauschalreiserichtlinie als neue, starke Interessenvertretung für den Reisebürovertrieb. Drei Jahre nach seinem Start gehören dem VUSR bundesweit rund 2.500 Reisebüromitglieder, Förderer und assoziierte Mitglieder an.
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