Verbraucher & Recht

Vertragsrecht – Europäischer Gerichtshof auf Seiten des Verbrauchers (Rechtssache C-511/17)!!

Erneut gute Kunde für Verbraucher der EU:

Vertragsstreitigkeiten werden häufig vor Gericht ausgetragen.

Ein Gericht, vor dem ein Verbraucher gegen einen bestimmten Vertragsteil klagt, muss von Amts wegen auch weitere Teile des Vertrages prüfen. Der im Zivilrecht übliche Beibringungsgrundsatz gilt hier nicht.

So jedenfalls des höchste Europäische Gericht (Rechtssache C-511/17).

Dies betrifft allerdings nur die Vertragsklauseln, die mit dem streitgegenständlichen Rechtsstreit zusammenhängen.

Dies dann aber auch für den Fall, dass sie vom Verbraucher nicht angefochten worden sind.

In solchen Fällen muss das zuständige Gericht von sich aus weitere Sachverhaltsinformationen bei den Parteien einholen.

Anlass der Entscheidung war ein Fall aus Ungarn, bei dem eine Frau im Jahre 2007 einen Hypothekendarlehensvertrag mit der Unicredit Bank Hungary abschloss.

Die Darlehensnehmerin und Klägerin erhob später Klage vor einem ungarischen Gericht, um rückwirkend bestimmte Klauseln des Vertrages nach EU-Recht für unwirksam erklärten zu lassen.

Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. von der Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, steht Ihnen als Interessenvertreter in allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten sowie im Bank- und Arbeitsrecht bundesweit – auch im Rahmen von Klagen – zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MPH Legal Services
Remstalstraße 21
70374 Stuttgart-Bad Cannstatt
Telefon: +49 (711) 91288762
Telefax: +49 (711) 93595545
http://www.mph-legal.de

Ansprechpartner:
Dr. Martin Heinzelmann
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (711) 91288762
Fax: +49 (711) 93595545
E-Mail: mph@heinzelmann-legal.eu
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel