Wegen Coronavirus: SWEG ändert Regel zum Buseinstieg
Mitfahrt im Bus weiterhin nur mit gültigem Fahrschein erlaubt
Die SWEG weist darauf hin, dass trotz der neuen Einstiegsregelung nur Fahrgäste mit einem gültigen Ticket in den Bus einsteigen dürfen. Fahrscheine müssen daher vor Fahrtantritt über andere Verkaufskanäle erworben werden. Dazu zählen in erster Linie Ticketing-Apps, jedoch auch Automaten oder Verkaufsstellen. Darüber hinaus werden alle Fahrgäste gebeten, in den SWEG-Verkehrsmitteln den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Gesundheitsbehörden des Landes und der Kommunen zu folgen und die notwendigen Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten.
Die SWEG ist ein Unternehmen mit Hauptsitz in Lahr/Schwarzwald, das in Baden-Württemberg und teilweise angrenzenden Gebieten Busverkehr im Stadt- und Überlandverkehr sowie Schienengüter- und Schienenpersonennahverkehr betreibt. Im Jahr 2018 ist die Verschmelzung der Hohenzollerischen Landesbahn (HzL) mit Sitz in Hechingen zur Südwestdeutschen Landesverkehrs-AG vollzogen worden. Bei der SWEG arbeiten mehr als 1300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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