Verbraucher & Recht

Wie gut sind Textilien auf Schadstoffe geprüft?

Kleidung und Heimtextilien werden aus Baumwolle, Wolle, Polyester oder anderen Fasern produziert. Die Produkte müssen für den Verbraucher häufig bestimmte Kriterien erfüllen, wie beispielsweise Formstabilität, Bequemlichkeit oder Wasserfestigkeit. Um diese Features zu erreichen, werden chemische Zusatzstoffe beigefügt. Die Hersteller sind verpflichtet, die Textilfaser zu nennen, nicht aber welche chemischen Substanzen bei der Produktion beigemengt wurden. Für den Verbraucher gibt es dennoch Möglichkeiten der Information über Produkte und ihre Produktion, welche das sind, erklärt TÜV SÜD-Produktexperte Matthias Rosenthal, Business Development Director Europe (Softlines) für Consumer Products & Retail.

Laut Gesetz sind Bedarfsgegenstände so herzustellen, dass sie die Gesundheit des Verbrauchers nicht schädigen. Allerdings ist eine Textilproduktion nicht ganz ohne chemische Zusatzstoffe möglich. Es gilt, den Einsatz von bedenklichen Substanzen einzuschränken und zu versuchen, diese zu ersetzen. Chemikalien können krebserregende oder hormonell wirksame Stoffe wie Weichmacher, Bleichmacher oder Formaldehyd sein. „Hier ist der Verbraucher in der Verantwortung, sich und seine Familie nicht unnötigen Schadstoffen auszusetzen. Eine Orientierungshilfe geben Siegel und seriöse Verbraucherportale, auf denen umfangreiche Informationen zu finden sind“, so Matthias Rosenthal.

Umweltschutzaspekt bei Kleidung und Textilien

Baumwolle ist ein natürlich wachsender Rohstoff, aber um den gesamten Weltbedarf zu decken, findet im Anbau ein hoher Pestizideinsatz mit einem enormen Wasserverbrauch statt. Verschiedene FashionKetten schließen sich Vereinigungen an, um Bauern in Entwicklungsländern finanziell zu unterstützen und sie in nachhaltigem Anbau zu schulen. Die Schadstoffbelastung bezieht sich nicht nur auf Kleidung, sondern auch auf den gesamten Bereich der Heimtextilien. Vorhänge, Bettwäsche oder Sofabezüge können ebenso schadstoffbelastet sein. Kleidung besteht aber nicht nur aus Baumwolle, häufig werden auch Kunstfasern wie Polyester verarbeitet. Hier findet die Umweltbelastung meist unwissentlich beim Endverbraucher statt. Waschen setzt Mikroplastik frei, das so ins Abwasser gelangt und das Ökosystem belastet.

Check bei „Softlines“

Im Einzelhandel werden alle Produkte als „Softlines“ bezeichnet, die „weich“ sind – also Heimtextilien, Kleidung sowie Schuhe und auch Modeaccessoires mit Stoffeinsätzen. Hier ist der Verbraucherschutz besonders wichtig. Aufgrund der Schnelllebigkeit in der Modebranche sind Qualitätssicherung und damit verbundene Produktprüfungen eine anspruchsvolle Aufgabe. Die Hersteller handhaben die Produktion sehr unterschiedlich: Von der Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards bis zu ambitionierten, selbstauferlegten Standards ist alles möglich. Auskunft geben die Internetseiten der

Hersteller, Materialien der Bundes- und Landesbehörden, und Verbände und

Verbraucherschutzorganisationen. Die Europäische Kommission (EU) hat mit „Safety Gate“ eine Plattform für Verbraucher eingerichtet. Dieses Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte zeigt dem Konsumenten über eine Suchfunktion schadstoffbelastete Produkte. 

Welche Siegel gibt es und was sagen sie aus?

Laut dem Gütesiegel Monitor von 2020 vertrauen mehr als 40 Prozent der befragten Männer und Frauen einem Produkt mit Gütesiegel mehr, als einem ohne. Ein Siegel vermittelt Vertrauen, dass es sich um ein geprüftes Produkt handelt.

Für Hersteller und Händler von Kleidung und Textilien ist es häufig keine leichte Aufgabe zu gewährleisten, bei der Produktion ohne gefährliche Chemikalien auszukommen. Zur Herstellung eines einzigen Textilartikels können mehr als ein Dutzend Prozesse erforderlich sein. Speziell der Modemarkt ist sehr schnelllebig und die Anforderungen an Haltbarkeit und Leistung der Produkte verändern sich ständig. Verbraucher informieren sich immer besser und werden kritischer. Darauf hat der Gesetzgeber hinsichtlich der Textilsicherheit reagiert und auf internationaler Ebene striktere Vorgaben erlassen. Für die USA gilt zur Produktsicherheit das Consumer Product Safety Improvement Act, CPSIA, für die Europäische Union ist die REACH-Verordnung maßgeblich.

Verbraucher können sich an Prüfzeichen orientieren. Für die Textilindustrie entwickelte TÜV SÜD exklusiv das TexCheck-Prüfzeichen. Hersteller und Händler von Textilien, die dieses Zeichen an ihren Produkten anbringen möchten, müssen umfangreiche Produktprüfungen und Prüfungen vor dem Versand durchführen lassen. So gelangen nur Produkte in den Handel, die die Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinien (und US-Vorschriften) erfüllen und keine verbotenen Schadstoffe enthalten sowie die deklarierte Faserzusammensetzung aufweisen.

Zudem werden die Werke der Textilhersteller auditiert, hier wird unter anderem die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze überprüft. Das Prüfsiegel steht für Qualität, Sicherheit und Umweltschutz. 

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 24.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Dirk Moser-Delarami
Unternehmenskommunikation / Corporate Communications
Telefon: +49 (89) 5791-1592
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: Dirk.Moser-Delarami@tuev-sued.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel